Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung /Anrechnung Wartezeit
Guten Tag,

dass in einer Bewerbung um einen Studienplatz früher Hochschulzeiten angegeben werden müssen, ist ja klar. Aber müssen diese Zeiten dann auch durch entsprechende Exmatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden? Beglaubigt? Im Original?
Es handelt sich um eine Studienzeit aus 2009, also nicht des vorherigen Semester, aber das ist egal?
Müsste dann die entsprechende Bescheinigung beantragen, da verloren?

Läuft die Wartezeitberechnung dann nach dem Zeitpunkt der Exmatrikulation neu oder wird diese dann nur von der gesamten Wartezeit nach dem Abitur "abgezogen"?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Picknicker
Re: Exmatrikulationsbescheinigung /Anrechnung Wartezeit
Hallo Picknicker,

Zeiten eines vorherigen Studiums müssen nicht durch Exmatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden. Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie nur dann zur Immatrikulation an der Uni Hamburg einreichen, wenn Sie im Semester vor dem Beginn Ihres neuen Studiums an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Studienzeiten werden bei der Berechnung der Wartezeit von der Zeit, die seit Ihrem Abitur vergangen ist abgezogen, die Wartezeit vor dem vorherigen Studium "verfällt" dabei nicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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