Bearbeitet Wiederaufnahme nach Exmatrikulation
Guten Tag,

ist es möglich, wenn ich mich aus einem Masterstudiengang exmatrikuliere, diesen einige Jahre später wieder aufzunehmen? Oder bin ich dann für immer gesperrt?

Mit freundlichen Grüßen,

Sabrina
Re: Wiederaufnahme nach Exmatrikulation
Liebe Sabrina,

wenn Sie sich für Ihren Masterstudiengang exmatrikulieren und keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie sich später erneut auf diesen Masterstudiengang (insofern der Studiengang nicht ausgelaufen ist) bewerben und sich dann Ihre bereits erworbenen Leistungen anrechnen lassen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten