Hallo zusammen,
ich studiere derzeit im letzten Semester BWL B.Sc. und möchte mich für das kommende WiSe an der Uni HH bewerben. Leider will mir mein derzeitiges Prüfungsamt keine Bescheinigung darüber ausstellen, dass ich den Bachelor-Abschluss bis zum 31.03.2018 nachweisen kann. Die Antwort lautet, dass anhand meines Transcript of Records für alle ersichtlich ist, wann ich meinen Bachelor abschließen werde. Meine Frage an die Uni HH lautet also, ob es tatsächlich reicht, das Transcript of Records mitzusenden, welches auch ohne Stempel und Unterschrift gültig ist? Mir fehlen momentan 33 CPs bis zum Abschluss.
Danke und Gruß
LPB
Liebe(r) LPB,
ich gehe in der Antwort davon aus, dass Sie sich für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) bewerben möchten.
Die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf.
Da die Fakultät für Betriebswirtschaft das Auswahlverfahren selbst durchführt und eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes fordert (im oben verlinkten PDF Seite 4), wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist es notwendig, eine solche Bescheinigung einzureichen. Ein Transcript of Records allein ist nicht ausreichend.
Ich empfehle Ihnen aber sich direkt nochmal an den Fachbereich zu wenden und dort nachzufragen. Den Kontakt zum Fachbereich finden Sie im oben verlinkten PDF auf der letzten Seite.
Herzlichen Gruß und viel Erfolg.
Michael Gautzsch
ich gehe in der Antwort davon aus, dass Sie sich für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) bewerben möchten.
Die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf.
Da die Fakultät für Betriebswirtschaft das Auswahlverfahren selbst durchführt und eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes fordert (im oben verlinkten PDF Seite 4), wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist es notwendig, eine solche Bescheinigung einzureichen. Ein Transcript of Records allein ist nicht ausreichend.
Ich empfehle Ihnen aber sich direkt nochmal an den Fachbereich zu wenden und dort nachzufragen. Den Kontakt zum Fachbereich finden Sie im oben verlinkten PDF auf der letzten Seite.
Herzlichen Gruß und viel Erfolg.
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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