Liebes Team der Uni Hamburg,
ich habe letztes Jahr meine Zulassung aufgrund eines freiwilligendienstes Rückstellen lassen und würde mich gerne dieses Jahr erneut bewerben.
Nun ist meine Frage, ob bei einer Bewerbung auf bevorzugte Zulassung (da ich ja bereits eine Zusage für den Platz hatte hatte, diesen aber aufgrund des freiwilligendienstes nicht annehmen konnte) automatisch auch eine verbindliche Zusage meinerseits für den Platz ist oder ob ich mich noch ein mal entscheiden kann, ob ich den Platz, bei Erhaltung des Immatrikulationsbescheid, tatsächlich annehmen möchte oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe !
Liebe Grüße
Christin Nicole Tolle
Liebe Frau Tolle,
Auch bei einer Bewerbung über ein Rückstellung, bei der Sie für den gewählten Studiengang bevorzugt zugelassen werden, beinhaltet Ihre Bewerbung keine Verpflichtung zur Annahme des Studienplatzes. Wenn Sie eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erhalten, können Sie sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen (bei einer Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren innerhalb einer Frist von 7 Tagen) entscheide, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten oder nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch bei einer Bewerbung über ein Rückstellung, bei der Sie für den gewählten Studiengang bevorzugt zugelassen werden, beinhaltet Ihre Bewerbung keine Verpflichtung zur Annahme des Studienplatzes. Wenn Sie eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erhalten, können Sie sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen (bei einer Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren innerhalb einer Frist von 7 Tagen) entscheide, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten oder nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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