Bearbeitet Fächerkombinationen und NC
Hallo Uni-Hamburg-Team,

Mein Name ist Vinja Görrissen und ich studiere zur Zeit noch Bwl in Kiel, möchte allerdings zum Wintersemester mit einem Lehramt-Studium beginnen.
Ich konnte mir einige Fragen nicht mithilfe der Internetseite der Uni Hamburg beantworten und entschuldige mich schon einmal im Voraus, wenn ich die Antworten doch selbst hätte finden können..


Welche Zulassungsbeschränkungen gibt es für die Fächerkombination Mathematik-Biologie auf Grundschullehramt? In der Tabelle waren nur NC-Werte bis zum WS 14/15 aufgeführt.
Die selbe Frage gilt für die Kombination Mathematik-Englisch auf Gymnasiallehramt.

In Kiel wird erwartet, eine Bescheinigung ausfüllen und abstempeln zu lassen, um Studienvoraussetzungen nachweisen zu können (z.B. die Englisch-Abiturnote). Gibt es dergleichen auch in Hamburg?

Und ich habe richtig verstanden, dass ich mich nur für einen dieser Studiengänge bewerben kann, oder?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Vinja Görrissen
Re: Fächerkombinationen und NC
Liebe Frau Görrissen,

Dass Sie in der Tabelle nur die NC-Werte bis zum Wintersemester 2014/15 finden, liegt daran, dass zum Sommersemester in den Lehramtsstudiengängen nicht zugelassen wird, daher gibt es für das Sommersemester keine Werte. Für das kommende Zulassungsverfahren kann es noch keine Werte geben, da die NC-Werte nicht festgelegt werden, sondern sich immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Nähere Informationen zum Zustandekommen des NC finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... nen-nc.html. Sie können eine Tendenz aber den Werten der letzten Jahre entnehmen, die Sie bereits gefunden haben.

Für die Fächer Mathematik und Biologie im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I gibt es keine besonderen Zugangsvoraussetzungen, genauso wenig wie für die Fächer Mathematik und Englisch im Lehramt an Gymnasien. Daher müssen Sie hier keine Bescheinigungen zum Nachweis besonderer Voraussetzungen einreichen. Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal der Universität Hamburg (http://www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung). In einigen Ausnahmefällen müssen innerhalb dieser Frist auch Unterlagen schriftlich bei der Universität Hamburg eingereicht werden. Informationen zu den Ausnahmefällen und die Adresse, an die die Unterlagen einzureichen sind, finden Sie in dem folgenden Dokument: http://www.uni-hamburg.de/info-bachelor (Punkt 1.2.1).

In der Tat können Sie sich nur für einen der beiden Studiengänge bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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