Hallo,
Ich habe am Freitag, den 02.06.17, eine Sofortzulassung für den Studiengang Sozialökonomie B.A. zum Wintersemester 2017/2018 per E-Mail erhalten. Da eine Bewerbung erst ab dem 01.06.2017 möglich ist, lautet meine Frage, wie Aussagekräftig diese Sofortzulassung ist bzw. ob ich mich darauf verlassen kann.
Danke im Voraus,
Leona
Liebe Leona,
Die Sofortzulassung ist verbindlich, d.h. wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, ist Ihnen der Studienplatz sicher.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Sofortzulassung ist verbindlich, d.h. wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, ist Ihnen der Studienplatz sicher.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Danke für die schnelle Antwort!
Läuft die Frist für das Einreichen der nötigen Unterlagen bereits seit dem Eingang der E-Mail?
Leona
Läuft die Frist für das Einreichen der nötigen Unterlagen bereits seit dem Eingang der E-Mail?
Leona
Liebe Leona,
Die Frist zum Einreichen des Immatrikulationsantrags und der Unterlagen läuft auch bei einer Sofortzulassung erst dann, wenn Sie den offiziellen Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount erhalten haben. Bei einer Sofortzulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten Sie den Bescheid am 09.08.2017.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Frist zum Einreichen des Immatrikulationsantrags und der Unterlagen läuft auch bei einer Sofortzulassung erst dann, wenn Sie den offiziellen Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount erhalten haben. Bei einer Sofortzulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten Sie den Bescheid am 09.08.2017.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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