Bearbeitet Semesterbeitrag WiSe 17/18/ BAFöG-Antrag
Hallo,

ab wann kann man den Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester 17/18 überweisen
und wann bekommt man dann frühestens die Immatrikulationsbescheinigung?
Mir wurde nämlich vom BAföG-Amt mitgeteilt, dass man den Antrag schon jetzt stellen kann,
dafür bräuchte man aber doch eigentlich die Immatrikulationsbescheinigung (bzw. muss diese innerhalb eines Monats nach Antragstellung nachreichen)?!
Re: Semesterbeitrag WiSe 17/18/ BAFöG-Antrag
Hallo LaraIsabela,

Einen Antrag auf BAföG können Sie bereits mit Ihrem Zulassungsbescheid bzw. mit der Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters (wenn Sie bereits eingeschrieben sind) stellen. Abschließend bearbeitet wird dieser aber erst dann, wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die Bescheinigung nach §9 BAföG für das Semester einreichen, für das Sie BAföG beantragt haben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können Sie den Beitrag für das Wintersemester 17/18 noch nicht überweisen, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen der Musterzahlträger dafür in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt wird. Wie lange es dann genau dauert, bis Sie die Bescheinigungen erhalten, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, wenn Sie früh überweisen, sollte es aber nicht allzu lange dauern.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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