Bearbeitet Master Lehramt Gymnasium Musik und Englisch
Liebes Campus-Center Team,

ich bin etwas überfordert mit den Informationen auf der Homepage, daher hier ein paar Fragen.

Ich habe eine Bachelor of Arts ohne Lehramtsoption in Musikpädagogik und Englisch. Ich habe nun 3 Jahre als selbstständige Künstlerin an verschiedenen Schulen gearbeitet (Grundschule und Gymnasium) und überlege nun, ob ich 2018 den Master für das Lehramt an Gymnasien nachholen soll.

Gibt es für den Master Aufnahmeprüfungen für Englisch oder Musik (mein Hauptfach war Klarinette, Nebenfach Klavier)? Muss ich die fehlenden Kurse in Erziehungswissenschaften etc. nachholen? Ich habe auch kein allgemeines Schulpraktikum absolviert, sondern ein Berufspraktikum - an einer Musikschule. Nun habe ich allerdings 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt und ein weiteres kommt noch hinzu. Kann ich mir das irgendwie angerechnen lassen?

Vielen lieben Dank im Voraus!
Re: Master Lehramt Gymnasium Musik und Englisch
Liebe(r) Steph84HH,

Ihr Bachelorabschluss (insofern dieser Abschluss kein Bachelorabschluss eines Lehramtsstudiengangs ist – so habe ich Sie verstanden) erfüllt leider nicht die Voraussetzungen für den Studiengang Lehramt Master of Education. An der Uni Hamburg ist eine Zugangsvoraussetzung für einen Master of Education-Lehramtsstudium ein für das Lehramt qualifizierender Bachelorabschluss, der den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für lehrerbildende Studiengänge entspricht. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen des Studiengangs Master of Education finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.

Wenn Sie in den Lehrberuf einsteigen möchten, sollten Sie noch den Bachelorabschluss für Lehramt absolvieren, um den Master of Education studieren zu können.

Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester kommt für Sie nicht in Frage, da Sie als Voraussetzung bereits anrechenbare Leistungen in allen drei Teilgebieten (Musik, Englisch und Erziehungswissenschaften) nachweisen müssten.

Sie können sich aber als Studienanfängerin an der Uni Hamburg bewerben. Es können Ihnen bei einer Zulassung dann Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html. Ein FAQ zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html.

Informationen zu den Sprachkenntnissen für das Unterrichtsfach Englisch finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... lisch.html.

Informationen zur Aufnahmeprüfung für das Unterrichtsfach Musik finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837664.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten