Bearbeitet Bewerbung Hochschulzulassungsberechtigung
Hallöchen!

Ich habe nur eine kleine Frage zu der Schreibweise meiner Abiturdurchschnittsnote bei dem Bewerbungsverfahren.
Ist es richtig, dass unter dem Abschnitt "Angaben zur Hochschulzulassungsberechtigung" die "Note der Hochschulzulassungsberechtigung" als 2,20 geschrieben wird, anstatt 2,2? Es wäre ärgerlich, wenn durch solche falschen Formalitäten Fehler entstehen.
Ich hoffe, ihr könnt mir schnell helfen!

Liebe Grüße,
Sophie
Re: Bewerbung Hochschulzulassungsberechtigung
Liebe Sophie,

keine Sorge – zwischen 2,2 und 2,20 ist kein Unterschied. Bitte geben Sie 2,2 oder 2,20 an.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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