Hallo liebes Team,
in der Infobroschüre zum Ma Psychologie steht: "Anstelle der Abiturnote kann auch die Note eines nichtpsychologischen Erststudiums zur Berechnung der gewichteten Durchschnittsnote herangezogen werden." Ich habe schon einen Bachelor in Biologie/Germanistik (1,5) und würde diese Note daher lieber als meine Abi-Note (1,6) einbringen. Wie mache ich dies in der Online Bewerbung kenntlich?
Beste Grüße,
MSch
Hallo MSch,
Sie geben in diesem Fall im Feld "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" das Datum und die Note Ihres Bachelorabschlusses an und wählen im Feld "Art der Hochschulzugangsberechtigung" "Sonstige Studienberechtigung (aHR)" aus. Dass es sich um einen Bachelorabschluss handelt, müssen Sie nicht gesondert deutlich machen, da Sie zur Immatrikulation dann statt Ihres Abiturzeugnisses Ihr Bachelorzeugnis einreichen müssen und der Abschluss damit deutlich wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie geben in diesem Fall im Feld "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" das Datum und die Note Ihres Bachelorabschlusses an und wählen im Feld "Art der Hochschulzugangsberechtigung" "Sonstige Studienberechtigung (aHR)" aus. Dass es sich um einen Bachelorabschluss handelt, müssen Sie nicht gesondert deutlich machen, da Sie zur Immatrikulation dann statt Ihres Abiturzeugnisses Ihr Bachelorzeugnis einreichen müssen und der Abschluss damit deutlich wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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