Bearbeitet Re: Wiedereinschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Tohir Alimov, geb. am 05.04.1984, komme aus Usbekistan, studierte von 2009 bis 2014 Sozialökonmie an der Uni Hamburg. Meine Matrikelnummer lautet 6033435.

Aus familären und auch gesundheitlichen Gründen habe ich mein Studium im 2014 abgebrochen. Jetzt geht es mir wider gut und möchte mein abgebrochenes Studium wieder aufnehmen.

Was soll ich erst tun? Ich bitte Sie um Ihren Rat.
Im Voraus bendake ich mich viel und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen

Tohir Alimov
Re: Wiedereinschreibung
Lieber Herr Alimov,

Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen exmatrikuliert haben, kann eine Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung möglich sein.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Wiedereinschreibung an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg und weisen die Gründe der Exmatrikulation durch geeignete (z.B. ärztliche) Bescheinigungen nach. Für den Antrag auf Wiedereinschreibung benötigen Sie außerdem eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus dem Fachbereich Sozialökonomie, die bestätigt, dass es keine prüfungsrechtlichen Probleme bei der Wiederaufnahme gibt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Unbededenklichkeitsbescheinigung
Sehr geehrte Frau Schelling,
im Anhang sende ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ärztliche Bescheinigung sende ich auch bald.
Mit freundlichen Grüsseb
Tohir Alimov
Dateianhänge:
SVMP9_A111_17060814330.pdf
(39.63 KiB) 119-mal heruntergeladen
Re: Wiedereinschreibung
Lieber Herr Alimov,

Die für die Wiedereinschreibung nötigen Bescheinigungen sollten Sie nicht hier im Forum hochladen, sondern mit Ihrem Antrag auf Wiedereinschreibung beim Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg in schriftlicher Form einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten