Hallo liebes Team,
bezüglich der Bewerbung hätte ich eine Frage: beim Feld "Korrespondenzadresse" steht, ich soll den Ort angeben, unter dem ich gemeldet bin.
Ich wohne im Moment an meinem offiziellen Zweitwohnsitz, weswegen es mir lieber wäre, wenn ich darüber kontaktiert würde. In meinem Personalausweis steht aber immer noch mein Erstwohnsitz.
Kann ich trotzdem den Zweitwohnsitz angeben?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal!
Lisa
Liebe Lisa,
Sie können in der Online-Bewerbung auch Ihren Zweitwohnsitz angeben. Der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird Ihnen nicht postalisch zugestellt, sondern in Ihrem Bewerberaccount unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt - dafür ist es also irrelevant, welche Adresse Sie in der Bewebrung angeben.
Wenn Sie Korrespondenz nach der Immatrikulation auch an Ihren Zweitwohnsitz erhalten möchten, sollten SIe darauf achten, auch später im Immatrikulationsantrag diese Adresse anzugeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können in der Online-Bewerbung auch Ihren Zweitwohnsitz angeben. Der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird Ihnen nicht postalisch zugestellt, sondern in Ihrem Bewerberaccount unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt - dafür ist es also irrelevant, welche Adresse Sie in der Bewebrung angeben.
Wenn Sie Korrespondenz nach der Immatrikulation auch an Ihren Zweitwohnsitz erhalten möchten, sollten SIe darauf achten, auch später im Immatrikulationsantrag diese Adresse anzugeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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