Liebes Team der Uni Hamburg,
ich möchte mich gerne für den Bachelor of Sc. Psychologie bewerben. Ich war jedoch vor einigen Jahren schon einmal in diesem Fach immatrikuliert (2 Semester an einer anderen Uni). Aus persönlichen Gründen konnte ich die Uni jedoch nicht besuchen, weshalb ich keinerlei anrechenbare Leistungen habe (0 LP) aber auch keine Prüfung endgültig nicht bestanden habe. Den Prüfungsanspruch habe ich also nicht verloren.
Kann ich mich daher wieder für das erste Fachsemester Psychologie bewerben? Oder ist dies ausgeschlossen?
Ich danke vielmals für die Auskunft!
Liebe Grüße
Hallo traytray,
Eine Neubewerbung in das erste Fachsemester ist in diesem Fall unter Umständen möglich. Ob diese Bewerbung erfolgreich sein kann, hängt aber von Ihren Gründen dafür ab, dass Sie im vorherigen Studium keine Leistungen erbringen konnten. Eine Bewerbung als Studienanfänger/in wäre ausnahmsweise dann möglich, wenn aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen trotz Einschreibung an einer Hochschule im gleichen Studiengang keine Studienleistungen erbracht werden konnten. In diesem Fall stellen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag an das Team Bewerbung und Zulassung und fügen Sie geeignete Belege als Nachweis bei. Es müssen sowohl der Grund als auch der Leistungspunktestand an der anderen Hochschule nachgewiesen werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Neubewerbung in das erste Fachsemester ist in diesem Fall unter Umständen möglich. Ob diese Bewerbung erfolgreich sein kann, hängt aber von Ihren Gründen dafür ab, dass Sie im vorherigen Studium keine Leistungen erbringen konnten. Eine Bewerbung als Studienanfänger/in wäre ausnahmsweise dann möglich, wenn aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen trotz Einschreibung an einer Hochschule im gleichen Studiengang keine Studienleistungen erbracht werden konnten. In diesem Fall stellen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag an das Team Bewerbung und Zulassung und fügen Sie geeignete Belege als Nachweis bei. Es müssen sowohl der Grund als auch der Leistungspunktestand an der anderen Hochschule nachgewiesen werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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