Bearbeitet Studienfähigkeitstest/Beglaubigung
Guten Tag,

ich konnte Sie telefonisch leider nicht erreichen und im Internet habe ich auch keine befriedigende Antwort gefunden, daher versuche ich es hier nochmal.

Ich habe einige Fragen zu dem Studiengang „Humanmedizin“.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass man neben dem Zeugnis alle abgeleisteten Praktika für die Bewerbung an dieser Universität beglaubigen muss.

Entspricht dies der Wahrheit?
Wenn dem so ist, wo müsste ich die Unterlagen einreichen, um die Beglaubigung zu erhalten?

Zudem ist mir nicht klar, ob „alle“ Bewerber einen Studienfähigkeitstest bestehen müssen, um studieren zu können oder ob es sich hier nur um diejenigen handelt, die ein Zeugnis besitzen, welches dem NC nicht entspricht.

Meine Tochter macht ihr Abitur auf einem beruflichen Gymnasium (Schulzentrum Neustadt 141 b, Bremen 28199) mit dem Profilfach Gesundheit.

Nun ist es so, dass weder Physik noch Chemie weiterhin gelehrt werden, da sie bereits zwei naturwissenschaftliche Fächer deckt, Gesundheit und Biologie.
Jedoch verlangt der Studienfähigkeitstest sicherlich Kenntnisse unter anderem in den Fächern Chemie und Physik. Wie geht man hier am besten vor?

Es wurden in der Sekundarstufe I weder Physik noch Chemie als offizielle Fächer unterrichtet, sondern ein allgemeines Fach, welches „Naturwissenschaften“ gennant wurde.
Und in der Sekundarstufe II wurden nur ein Jahr lang die oben genannten Schulfächer unterrichtet.

Ich hoffe auf eine schnellstmögliche Antwort und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Abdul-Wahab A.
Re: Studienfähigkeitstest/Beglaubigung
Lieber Abdul-Wahab A.,

Für die Bewerbung für den Studiengang Medizin an der Uni Hamburg müssen keine Praktika nachgewiesen werden. Nachweise über abgeleistete Praktika sind also weder in einfacher noch in beglaubigter Kopie erforderlich. Sollte Ihre Tochter sich später im Studium Praktika als Krankenpflegepraktikum anerkennen lassen wollen, kann dann ein beglaubigter Nachweis erforderlich sein. Sollte sich Ihre Tochter auch an anderen Universitäten als der Uni Hamburg bewerben, ist es außerdem möglich, dass sie Nachweise über Praktika zur Bewerbung einreichen muss. In welcher Form, wann und wo diese Nachweise eingereicht werden müssen, müssen Sie in diesem Fall bei den Universitäten in Erfahrung bringen, die die Nachweise der Praktika fordern.

Das Abiturzeugnis ist zur Bewerbung in beglaubigter Kopie bei hochschulstart.de einzureichen. Für Neu-Abiturienten endet die Frist für das Einreichen der Unterlagen am 31. Juli. Informationen zur Beglaubigung finden Sie hier: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=50#c260 Amtliche Beglaubigungen können in der Regel alle Behörden ausstellen, die ein Dienstsiegel führen - der einfachste Weg führt meist über die Ortsämter.

Alle Bewerber/innen, die zum Auswahlverfahren der Uni Hamburg eingeladen werden, müssen den sogenannten HAM-Nat absolvieren - der HAM-Nat ist ein Studierfähigkeitsttest, der naturwissenschaftliches Wissen der Oberstufe prüft. Informationen zum HAM-Nat finden Sie hier: https://www.uke.de/studium-lehre/studie ... ndex.html
Sofern Ihre Tochter also nicht über die Abiturbestenquote von hochschulstart.de ausgewählt wird, aber zum Auswahlverfahren der Uni Hamburg eingeladen wird, muss sie diesen Test absolvieren. Fehlende Kenntnisse der Naturwissenschaften kann sie am besten durch die Beschäftigung mit Lehrbüchern der Oberstufe der entsprechenden Fächer, mittels Online-Übungstools und durch das Lösen von Abituraufgaben der vergangenen Jahre (z.B. hier: http://www.abi-physik.de/abituraufgaben/) erwerben. Tipps der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg zur Vorbereitung auf den HAM-Nat und Informationen zu den Fachgebieten, die geprüft werden, finden Sie hier: https://www.uke.de/studium-lehre/studie ... m-nat.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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