Bearbeitet Härtefallantrag
Hallo,
wenn ich einen Härtefallantrag stelle und zu meiner Begründung von diesem der Verlust eines Familienmitglieds gehört muss ich dann bei der Bewerbung eine Sterbeurkunde mit einreichen?
Re: Härtefallantrag
Hallo hannahmielke4,

zunächst mein herzliches Beileid zu Ihrem Verlust.

Härtefallanträgen sind "geeignete" Belege beizufügen. Ihre Begründung für den Härtefall muss für Außenstehende nachvollziehbar sein und entsprechend belegt werden. Wenn Sie den Verlust eines Familienmitglieds anführen, ist eine Sterbeurkunde als Nachweis sinnvoll, sofern das nicht aus anderen Nachweisen hervor geht. Steht zum Beispiel in einem Arztgutachten als Auslöser einer Erkrankung der Tod des Familienmitglieds, wäre die Sterbeurkunde nicht zwingend erforderlich.

Zur Bewerbung reichen Sie alle Nachweise nur in einfacher Kopie ein. Erst wenn Sie die Zulassung über die Härtefallquote erhalten, sind zur Einschreibung amtlich beglaubigte Kopien erforderlich.

Die formalen Anforderungen an einen Härtefall finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf ausführlich beschrieben. Dort werden für verschiedene Konstellationen auch die "geeigneten" Belege näher erklärt.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Härtefallantrag
Hallo Frau Schulzki,
vielen Dank für ihre Rückmeldung. Das hat mir sehr weitergeholfen.
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