Sehr geehrte Damen und Herren,
zum nächsten Semester möchte ich sowohl die Hochschule (von Potsdam nach Hamburg), als auch den Studiengang (von Ernährungswissenschaften zu Lehramt) wechseln. Nun ist meine Frage, ob auch hier erstmal eine "normale" Online-Bewerbung ausreicht, oder ob ich die Bewerbung gleich mit dem Postweg und angehängter Exmatrikulationsbescheinigung (sobald ich diese dann eben habe) abschicke. Oder reicht es die Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen, sobald ich in Hamburg zugelassen bin (also im Zuge der Immatrikulation mit den anderen einzureichenden Dokumenten)?
Vielen Dank schonmal
Lara Zornow
Liebe Frau Zornow,
Sofern Sie sich ins erste Fachsemester bewerben, reicht auch bei einem Hochschulwechsel die Online-Bewerbung aus. Im Regelfall müssen Sie bei einer Bewerbung für die Hamburger Bachelorstudiengänge innerhalb der Bewerbungsfrist keine Unterlagen an die Uni Hamburg schicken, sondern die erforderlichen Unterlagen, d.h. auch die Exmatrikulationsbescheinigung, erst zur Immatrikulation einreichen. Ausnahmen bestehen aber, falls Sie einen Sonderantrag stellen möchten oder sich mit einer bestimmten Art der Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Sie finden eine detaillierte Auflistung der Ausnahmen sowie Informationen dazu, welche Dokumente jeweils zu schicken sind unter Punkt 1.2 in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf Auch in diesen Fällen muss aber die Exmatrikulationsbescheinigung erst zur Immatrikulation eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie sich ins erste Fachsemester bewerben, reicht auch bei einem Hochschulwechsel die Online-Bewerbung aus. Im Regelfall müssen Sie bei einer Bewerbung für die Hamburger Bachelorstudiengänge innerhalb der Bewerbungsfrist keine Unterlagen an die Uni Hamburg schicken, sondern die erforderlichen Unterlagen, d.h. auch die Exmatrikulationsbescheinigung, erst zur Immatrikulation einreichen. Ausnahmen bestehen aber, falls Sie einen Sonderantrag stellen möchten oder sich mit einer bestimmten Art der Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Sie finden eine detaillierte Auflistung der Ausnahmen sowie Informationen dazu, welche Dokumente jeweils zu schicken sind unter Punkt 1.2 in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf Auch in diesen Fällen muss aber die Exmatrikulationsbescheinigung erst zur Immatrikulation eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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