Bearbeitet Bewerbung Zweitstudium - Angaben zum bisherigen Studium
Guten Tag,

meine Frage geht in die Richtung bereits gestellter Fragen (z.B. von Leymey), jedoch habe ich für meinen Fall bisher keine Antwort in diesem Forum gefunden.

Gerne möchte ich zum kommenden Wintersemester ein Psychologiestudium bei Ihnen beginnen.
Im September 2016 habe ich meinen Bachelor of Arts (International Business, 6 Semester, 180 Credit Points) an der Fachhochschule der Wirtschaft in Paderborn (FHDW) abgeschlossen. Ich möchte die Note meines Erststudiums als Hochschulzugangsberechtigung geltend machen.
1. D.H. ich würde die Daten dieses Studiums in der Rubrik Hochschulzugangsberechtigung der Onlinebewerbung angeben?
2. Bei der FHDW handelt es sich um eine staatlich anerkannte, private Hochschule. Sind die Semester dann unter der Rubrik "Angaben zum bisherigen Studium" zu nennen und zu werten?
3. Muss der Online-Antrag in diesem Fall auch ausgedruckt und per Post mit dem Zeugnis des Erststudiums an Sie gesendet werden?

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Franziska Kiene
Re: Bewerbung Zweitstudium - Angaben zum bisherigen Studium
Liebe Frau Kiene,

1. Sie geben in diesem Fall die Daten Ihres Bachelorstudiums in den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung an.
2. In den Angaben zu bisherigen Studien müssen Sie das Studium nicht angeben.
3. Sofern Sie keinen Sonderantrag stellen wollen, müssen Sie in diesem Fall im Rahmen der Bewerbung keine Unterlagen an die Uni Hamburg schicken, sondern reichen Ihre Unterlagen erst zur Immatrikulation ein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung Zweitstudium - Angaben zum bisherigen Studium
Liebe Frau Schelling,

danke für Ihre schnelle Rückmeldung!
Dies bedeutet, ich kann die Note dieses Erststudiums geltend machen?
Auch, wenn ich es nicht im Studienverlauf nennen soll, da es eine private Fachhochschule ist?

Vielen Dank!!

Franziska Kiene
Re: Bewerbung Zweitstudium - Angaben zum bisherigen Studium
Liebe Frau Kiene,

Die Angaben zum Studienverlauf dienen unter anderem der Berechnung der Wartezeit - da Studienzeiten an privaten Hochschulen aber für Ihre Wartezeit nicht relevant sind, müssen Sie dort nichts angeben. Die Note Ihres Abschlusses an einer staatliche anerkannten privaten Hochschule gilt aber dennoch als Hochschulzugangsberechtigung, daher können Sie diese angeben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung Zweitstudium - Angaben zum bisherigen Studium
Hallo Frau Schelling,

in Ordnung.
Danke für den tollen Service!

Viele Grüße
Franziska Kiene
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