Liebe Beraterinnen/ Berater,
Ich möchte kurz ein paar Unstimmigkeiten nachprüfen/fragen die sich für mich ergeben haben.
Im Vorweg möchte ich hinzufügen, dass offizielle Notenvergabe des Abitur's an unserer Schule (staatlich anerkannte Privatschule) erst am 14. Juli 2017 stattfindet und somit erst einen Tag vor Ende der Bewerbungsfrist offizielle Zeugnisse vorhanden sind. Ich nehme an, dass es kein Problem darstellen sollte solange man sich innerhalb dieses einen Tages noch um einen Studiengang bewirbt?
Meine zweite Frage gilt gezielt für die Studiengänge und zwar, wenn ich mich um einen Studienplatz im Fach Psychologie bewerben möchte, wo die Zulassung aufgrund der Auswertung des NC etc. noch Unschlüssig ist, habe ich dann überhaupt noch die Möglichkeit mich für einen anderen Studiengang zu bewerben,sollte ich keine Zulassung erhalten? Wie schon erwähnt ist es etwas schwierig zu kalkulieren, aufgrund der kurzen Zeit für uns bei der Anmeldefrist, allerdings würde ich mich auch gerne neben Psychologie (Hauptwunsch) auch noch für einen anderen Studiengang bewerben sollte es vom NC her nicht klappen.
Vielen Dank im voraus, für die Aufklärung und die Mühe Ihrerseits.
Lieber Jan,
wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erst am 14.07. bekommen und sich erst am 15.07. bewerben, ist dies kein Problem (insofern Sie keine Sonderanträge einreichen) und es entstehen Ihnen auch keinerlei Nachteile, wenn Sie sich erst am letzten Tag der Bewerbungsfrist bewerben. Die Unterlagen brauchen Sie dann erst zur Einschreibung einreichen.
Grundsätzlich ist nur eine Bewerbung für einen Studiengang pro Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg möglich.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
Für die Studiengänge Psychologie und Rechtwissenschaften bewerben Sie sich ebenfalls direkt an der Uni Hamburg, jedoch wird das Auswahlverfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de gesteuert. Informationen zum DoSV finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv. Daher gilt für diese beiden Studiengänge die Ausnahme, dass Sie sich sowohl für den Studiengang Psychologie, als auch für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg gleichzeitig bewerben können.
Des Weiteren stellen die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin eine weitere Ausnahme dar, da Sie sich für diese Studiengänge nicht direkt an der Uni Hamburg bewerben, sondern bei hochschulstart.de. Wenn Sie sich für einen dieser drei Studiengänge über hochschulstart.de bewerben, können Sie sich für einen weiteren Studiengang direkt an der Uni Hamburg bewerben.
Da die NC-Werte für das aktuelle Zulassungsverfahren noch nicht bekannt sind und u.a. von der angebotenen Anzahl von Studienplätzen der Fachbereiche und der Anzahl der Bewerbungen abhängen, empfehle ich Ihnen sich an den NC-Werten der letzten Zulassungsverfahren zu orientieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Wenn Sie keinen Studienplatz für den Studiengang Psychologie erhalten, können Sie sich nicht erneut auf einen weiteren Studiengang im aktuellen Zulassungsverfahren bewerben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erst am 14.07. bekommen und sich erst am 15.07. bewerben, ist dies kein Problem (insofern Sie keine Sonderanträge einreichen) und es entstehen Ihnen auch keinerlei Nachteile, wenn Sie sich erst am letzten Tag der Bewerbungsfrist bewerben. Die Unterlagen brauchen Sie dann erst zur Einschreibung einreichen.
Grundsätzlich ist nur eine Bewerbung für einen Studiengang pro Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg möglich.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
Für die Studiengänge Psychologie und Rechtwissenschaften bewerben Sie sich ebenfalls direkt an der Uni Hamburg, jedoch wird das Auswahlverfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de gesteuert. Informationen zum DoSV finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv. Daher gilt für diese beiden Studiengänge die Ausnahme, dass Sie sich sowohl für den Studiengang Psychologie, als auch für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg gleichzeitig bewerben können.
Des Weiteren stellen die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin eine weitere Ausnahme dar, da Sie sich für diese Studiengänge nicht direkt an der Uni Hamburg bewerben, sondern bei hochschulstart.de. Wenn Sie sich für einen dieser drei Studiengänge über hochschulstart.de bewerben, können Sie sich für einen weiteren Studiengang direkt an der Uni Hamburg bewerben.
Da die NC-Werte für das aktuelle Zulassungsverfahren noch nicht bekannt sind und u.a. von der angebotenen Anzahl von Studienplätzen der Fachbereiche und der Anzahl der Bewerbungen abhängen, empfehle ich Ihnen sich an den NC-Werten der letzten Zulassungsverfahren zu orientieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Wenn Sie keinen Studienplatz für den Studiengang Psychologie erhalten, können Sie sich nicht erneut auf einen weiteren Studiengang im aktuellen Zulassungsverfahren bewerben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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