Bearbeitet Bachelor Lehramt Sekundarstufe I
Liebes Team,

ich habe Fragen bezüglich meiner bevorstehenden Bewerbung und freue mich über Ihre Hilfe.

Meine Lage kurz umrissen:

-Ich habe einen abgeschlossenen Bachelor in Filmwissenschaften und Amerikanistik (Nebenfach)
-Ich habe 6 Wartesemester
-Ich möchte mich für das kommende Wintersemester für Lehramt Sekundarstufe I in Englisch und Deutsch (und natürlich Erziehungswissenschaften) bewerben

Meine Fragen:

1. Macht es Sinn/ist es möglich mich in Englisch für ein höheres Fachsemester zu bewerben? Erhöht dies die Chance auf einen Studienplatz?

2. Müsste ich dafür meine bisherig erbrachten Studienleistungen vorlegen, um mir eine offizielle Einstufung in ein Semester geben zu lassen? Oder würde ich dies selbst entscheiden? (In meinem Fall wahrscheinlich 3. Fachsemester)

3. Ist es möglich mich in nur einem der drei Studienfächer in ein höheres Fachsemester einstufen zu lassen?

4. Kann ich mich auch mit dem NC meines Bachelors bewerben?

5. Im Punkt "Englisch Leistungsnachweis" heißt es "Leistungskurs Englisch mit mindestens 11 Punken". Ist hiermit die Note der schriftlichen Abi Prüfung gemeint?

6. Zählt auch mein abgeschlossenes Amerikanistik-Studium als Leistungsnachweis? (Ich konnte dies an der Stelle Leistungsnachweis nicht angeben)

7. Habe ich mit einem Abi-NC von 1,9 eine realistische Chance auf eine Zulassung in allen drei Fächern?

Vielen Dank für Ihre Mühe! Beste Grüße, Katrin Kurz
Re: Bachelor Lehramt Sekundarstufe I
Liebe Frau Kurz,

Sie können sich nur für ein höheres Fachsemester an der Uni Hamburg bewerben, wenn der/die Fachbereich/e auch Studienplätze für höhere Fachsemester zum Zulassungsverfahren anbieten und wenn Sie anzurechnende Studienleistungen in allen drei Teilfächern (Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Englisch und Deutsch) bescheinigen können.

In dem aktuellen Zulassungsverfahren zum Sommersemester werden keine Studienplätze für die Teilfächer Deutsch und Englisch angeboten: viewtopic.php?f=17&t=1885. Sie können sich also in diesem Zulassungsverfahren nicht in ein höheres Fachsemester bewerben.

Aber natürlich können Sie sich als Studienanfängerin in das erste Fachsemester bewerben. Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.

Bezüglich der 11 Punkte als Englischnachweis: Die 11 Punkte müssen in EINER der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein.

Ihr abgeschlossenes Nebenfachstudium Amerikanistik ist leider nicht ausreichend als Englisch- Sprachnachweis. Nur die unter folgenden Link genannten Sprachnachweise bzw. Zertifikate werden von der Uni Hamburg für das Unterrichtsfach Englisch im Lehramtsstudium Primar- und Sekundarstufe 1 anerkannt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930299.

Bezüglich Ihrer Chancen einer Bewerbung mit Ihrer Abiturnote schauen Sie sich bitte die NC-Werte der drei Teilfächer der letzten Zulassungsverfahren an: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.

Ein abgeschlossenes Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule stellt auch eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Wenn Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben, können Sie sich bei einer Bewerbung für einen weiteren Bachelorstudiengang aussuchen, ob Ihr Abitur oder Ihr Bachelorzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung gewertet werden soll.

Sie schreiben, dass Sie 6 Wartesemester haben. Um Missverständnisse zu vermeiden:

Wenn Sie sich mit Ihrer Abiturnote als Hochschulzugangsberechtigung für den Bachelorstudiengang bewerben, müssen Sie die Zeit des Studiums an einer staatlichen deutschen Hochschule abziehen, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Wenn Sie sich mit dem Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung für den Bachelorstudiengang bewerben, wird die Wartezeit erst ab diesen Abschluss gewertet.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bachelor Lehramt Sekundarstufe I
Lieber Herr Gautzsch,

vielen lieben Dank für ihre nette und so zeitnahe Antwort. Ich bin nun schon ein ganzes Stück weiter gekommen.

Bevor ich die Bewerbung abschicke, habe ich noch folgende Fragen:

1. Gebe ich, wenn ich mich mit meinem Bachelor-NC bewerben möchte bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung" dann "Sonstige Studienberechtigung (aHR)" an? Etwas passenderes scheint es nicht zu geben...

2. Muss ich unter diesen Umständen schon vor Ende der Bewerbungsfrist Unterlagen (z.B. mein Bachelor-Zeugnis) einreichen?

3. Da zwischen meinem Bachelor und der Bewerbung bereits 6 Semester vergangen sind (WS14 bis ggf. WS17), frage ich mich, ob mir dies meine Chancen auf einen Platz erhöht, da in den NC/Wartesemester-Tabellen für Lehramt Primarstufe I stets 10 Wartesemester angegeben sind...oder spielt dies keine Rolle?

Tausend Dank für Ihre Hilfe! Morgen kann ich die Bewerbung dann mit ruhigem Gewissen abschicken (:

Ich wünsche einen schönen Abend. Bester Gruß, Katrin Kurz
Re: Bachelor Lehramt Sekundarstufe I
Liebe Frau Kurz,

da Sie sich mit einem Bachelorabschluss als Hochschulzugangsvoraussetzung bewerben, geben Sie unter „Art der Hochschulzugangsberechtigung" bitte "Sonstige Studienberechtigung (aHR)" an.

Den Nachweis Ihres Bachelorabschluss reichen Sie bitte zur Einschreibung mit Ihren Unterlagen ein. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.

In den letzten Zulassungsverfahren waren die Wartezeiten für Ihren gewünschten Studiengang stets 10 Wartesemester. Das kann sich natürlich in diesem Zulassungsverfahren ändern, auch wenn die Chancen dafür sehr gering sind. Falls sich die Wartezeiten stark zu Ihren Gunsten verändern und zum Beispiel nur 5 Wartesemester zur Zulassung notwendig sind, dann werden im Zulassungsverfahren Ihre Wartesemester automatisch berücksichtigt und Sie würden dann einen Studienplatz über die Wartezeitquote erhalten.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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