Liebes Campus-Center,
muss aus dem Transcript of Records, den ich zwecks der Masterbewerbung für den Studiengang Psychologie hochlade, schon die Anmeldung zur Bachelorarbeit hervorgehen? Ich habe dazu keine Angaben gefunden. Ich habe jetzt aber gerade gesehen, dass dies an anderen Universitäten teilweise der Fall ist.
Viele Grüße,
Josefine
Hallo Josefine,
das Online-Bewerbungportal STiNE hat keine Upload-Funktion.
Auch wenn das Verfahren für den Masterstudiengang Psychologie papierlos ist, ist in Ausnahmefällen dennoch Papier bis zum Bewerbungsschluss einzureichen. Ausnahmefälle sind all diejenigen, deren Studium nicht "Bachelor of Science Psychologie" bzw. "Psychologie B.Sc." heißt und die das Bachelorstudium im Ausland absolvieren/absolviert haben. Für diese Fälle muss die Vergleichbarkeit des Bachelorstudiums geprüft und ggf. die Note ins deutsche Notensystem umgerechnet werden.
Neu hinzugekommen sind auch diejenigen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. Auch diese muss innerhalb der Bewerbungsphase durch den Fachbereich geprüft und umgerechnet werden, sofern nicht bereits ein Anerkennungsvermerk oder eine Vorprüfungsdokumentation vorliegt. Ausführlich sind die Ausnahmen und die dann einzureichenden Unterlagen auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ologie.pdf beschrieben.
An der Universität Hamburg können Sie das Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung in Masterstudiengängen bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachreichen. Sie können das Zeugnis Ihres Bachelors also bis zum 31.03.2018 vorlegen.
Eine Anmeldung der Bachelorarbeit ist nur für die Lehramtsstudiengänge bereits zum Bewerbungsschluss erforderlich. Für den Studiengang MSc Psychologie können Sie die Bachelorarbeit auch später anmelden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
das Online-Bewerbungportal STiNE hat keine Upload-Funktion.
Auch wenn das Verfahren für den Masterstudiengang Psychologie papierlos ist, ist in Ausnahmefällen dennoch Papier bis zum Bewerbungsschluss einzureichen. Ausnahmefälle sind all diejenigen, deren Studium nicht "Bachelor of Science Psychologie" bzw. "Psychologie B.Sc." heißt und die das Bachelorstudium im Ausland absolvieren/absolviert haben. Für diese Fälle muss die Vergleichbarkeit des Bachelorstudiums geprüft und ggf. die Note ins deutsche Notensystem umgerechnet werden.
Neu hinzugekommen sind auch diejenigen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. Auch diese muss innerhalb der Bewerbungsphase durch den Fachbereich geprüft und umgerechnet werden, sofern nicht bereits ein Anerkennungsvermerk oder eine Vorprüfungsdokumentation vorliegt. Ausführlich sind die Ausnahmen und die dann einzureichenden Unterlagen auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ologie.pdf beschrieben.
An der Universität Hamburg können Sie das Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung in Masterstudiengängen bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachreichen. Sie können das Zeugnis Ihres Bachelors also bis zum 31.03.2018 vorlegen.
Eine Anmeldung der Bachelorarbeit ist nur für die Lehramtsstudiengänge bereits zum Bewerbungsschluss erforderlich. Für den Studiengang MSc Psychologie können Sie die Bachelorarbeit auch später anmelden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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