Sehr geehrtes Beratungsteam,
ich habe eine Frage bezüglich der Ortspräferenz bei der Bewerbung zum Medizinstudium.
Wenn man die Universität Hamburg bei der Ortspraferenz lediglich auf den 2. Platz stellt, so habe ich gelesen, sind die Chancen angenommen zu werden, beinahe null. Nun frage ich mich aber, wenn man dann an dem auswahlverfahren in Hamburg teilnimmt, weil man nicht über die 20% der Abiturbestenquote aufgenommen worden ist, ob man weiterhin einen Nachteil gegenüber denjenigen hat, die Hamburg als ihren Erstwunsch angegeben haben?
Außerdem wollte ich fragen, ob man an dem Ham-Nat- oder den TMS-Test (für andere Unis) teilnehmen kann, nachdem man über die 20% der Abiturbestenquote nicht aufgenommen worden ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Onetex,
Im Bewerbungsformular von hochschulstart.de geben Sie die Ortspräferenzen für die unterschiedlichen Quoten getrennt voneinander an und diese werden auch unabhängig voneinander behandelt. Ihre Ortspräferenzen für die Abiturbestenquote und die Wartezeitquote haben also keinen Einfluss auf die Chancen auf Einladung für die Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier hat nur die Ortspräferenz einen Einfluss, die Sie für diese Quote angeben. Für die Uni Hamburg müssen Sie für das Auswahlverfahren der Hochschulen die Ortspräferenz 1 angeben, sonst werden Sie nicht eingeladen. Dies dient der Vorauswahl. Auf welchen Platz Sie die Uni Hamburg in den anderen beiden Quoten setzen hat keinen Einfluss auf Ihre Chancen im Auswahlverfahren der Uni Hamburg.
Wenn Sie über die Abiturbestenquote nicht ausgewählt werden, können Sie an allen Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen, die Sie in Ihren Ortspräferenzen für das Auswahlverfahren der Hochschulen genannt haben und für die Sie die Bedingungen der Vorauswahl erfüllen. Sollten Sie allerdings über die Abiturbestenquote einen Studienplatz erhalten, werden Sie in den Auswahlverfahren der Hochschulen nicht mehr berücksichtigt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Bewerbungsformular von hochschulstart.de geben Sie die Ortspräferenzen für die unterschiedlichen Quoten getrennt voneinander an und diese werden auch unabhängig voneinander behandelt. Ihre Ortspräferenzen für die Abiturbestenquote und die Wartezeitquote haben also keinen Einfluss auf die Chancen auf Einladung für die Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier hat nur die Ortspräferenz einen Einfluss, die Sie für diese Quote angeben. Für die Uni Hamburg müssen Sie für das Auswahlverfahren der Hochschulen die Ortspräferenz 1 angeben, sonst werden Sie nicht eingeladen. Dies dient der Vorauswahl. Auf welchen Platz Sie die Uni Hamburg in den anderen beiden Quoten setzen hat keinen Einfluss auf Ihre Chancen im Auswahlverfahren der Uni Hamburg.
Wenn Sie über die Abiturbestenquote nicht ausgewählt werden, können Sie an allen Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen, die Sie in Ihren Ortspräferenzen für das Auswahlverfahren der Hochschulen genannt haben und für die Sie die Bedingungen der Vorauswahl erfüllen. Sollten Sie allerdings über die Abiturbestenquote einen Studienplatz erhalten, werden Sie in den Auswahlverfahren der Hochschulen nicht mehr berücksichtigt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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