Hallo,
ich habe im Jahr 2006 einen Staatlichen Abschluss als Maschienenbautechniker (Fachschule für Technik) erworben.
In der PDF:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf
wird der "Techniker (Staatlich geprüfter)" als anerkannte Fortbildung aufgeführt.
Erst im Jahr 2009 gab es den Beschluss der Kultusministerkonferenz das Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten.
Da ich meinen Abschluss bereits 2006 erworben habe enthält mein Abschlusszeugnis nicht den Satz:
"Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... in der jeweils gültigen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.“
Auf der Infoseite "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung" wird ausdrücklich darauf hingewiesen das der Abschluss ohne diesen Satz nicht anerkannt werden kann.
Bin ich mit meinem Abschluss von 2006 berechtig an der Uni HH zu studieren?
Vielen Dank
Sven
Lieber Sven,
Um beurteilen zu können, ob Ihr Abschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt, muss Ihr Zeugnis geprüft werden.
Senden Sie daher bitte einen Scan des Zeugnisses mit der Bitte um Prüfung über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: https://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um beurteilen zu können, ob Ihr Abschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt, muss Ihr Zeugnis geprüft werden.
Senden Sie daher bitte einen Scan des Zeugnisses mit der Bitte um Prüfung über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung: https://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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