Bearbeitet Hochschulwechsel & Härtefall mit Kind
Moin Moin liebes Campus Forum Team!

Ich bin eine studieninteressierte Schwangere.
Bereits letztes Jahr, nach meinem fast dreijährigen Aufenthalt in Kalifornien, habe ich mich an der Uni Hamburg auf einen Studienplatz für Lehramt (Deutsch und Englisch) beworben; auf Grund der immensen Bewerberzahlen, meiner vergleichsweise schlechten Abiturnote (3,1) und trotz meiner 20 Wartesemester leider vergeblich. Doch der Wunsch, den Beruf der Grundschullehrerin zu ergreifen, ist nach wie vor völlig gefestigt. Daher werde ich mich auch noch an weiteren Universitäten bewerben.
Allerdings macht meine vorraussichtliche Niederkunft Ende November die Planung eines gewünschten Studiums noch brisanter und ich habe ein paar Fragen dazu, in der Hoffnung, dass ihr mir diese beantworten können.

1. Wie stünden meine Erfolgschancen auf einen Studienplatz für das WS 2018 als Härtefall ?
1a. Ein gültiger Antrag auf Härtefall für das WS 2017 gilt nur mit Geburtsurkunde meines Kindes, korrekt?

2. Wie verliefe das Verfahren des Hochschulwechsels von einer anderen Uni, sollte ich dort dieses Jahr angenommen werden?

Vielen Dank für eure Mühe!

Lindy
Re: Hochschulwechsel & Härtefall mit Kind
Liebe Lindy,

Zu Ihren ersten beiden Fragen: Eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung gilt nicht als Grund für einen Härtefallantrag, da diese weder als dauerhafte gesundheitliche Einschränkung noch als Ortsbindung anerkannt werden kann. Eine Ortsbindung liegt im Falle der Kindererziehung vor, diese kann aber erst nach der Geburt des Kindes anerkannt werden.

Ein Hochschulwechsel zu einem späteren Zeitpunkt ist in manchen Fällen über eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich, dies ist aber mit Ihrer Fächerkombination eher unwahrscheinlich, da für die Fächer Deutsch und Englisch in der Regel keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten wären.

Abhängig vom Studiengang, den Sie an der anderen Hochschule studieren, wäre ggf. auch ein Wechsel über eine Neubewerbung in das erste Fachsemester möglich. Sofern Sie diesen Weg gehen, könnten Sie allerdings keinen Härtefallantrag aufgrund einer Ortsbindung mehr stellen, sondern müssten auf eine Zulassung über Ihre Wartezeit hoffen.

Meine Empfehlung an Sie wäre also (sofern es für Sie nicht in Frage kommt, das gesamte Bachelorstudium an einer anderen Hochschule zu absolvieren), sich in diesem Jahr in jedem Fall zu bewerben, da eine Zulassung über Ihre Wartezeit zwar nicht sicher, aber möglich ist und sich, falls es in diesem Jahr nicht klappen sollte, im nächsten Jahr mit einem Härtefallantrag aufgrund von Kindererziehung erneut zu bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel & Härtefall mit Kind
Liebe Frau Schelling,

herzlichen Dank für die schnelle und informative Antwort!

Mich würde abschließend noch sehr interessieren, wie die Härtfallstatistik des Jahres 2016 (alternativ auch gerne 2015, falls 2016 noch nicht ausgewertet ist) aussah, um die tatsächliche Chancensteigerung vergangener Anträge bewerten zu können. Selbstverständlich ist mir klar, dass dies keine Aussage zu zukünfigen Anträgen erlaubt, aber es kann evtl. einen groben Anhaltspunkt geben.

Wieviele von den gestellten Härtefallanträgen sind in 2016 (oder 2015) tatsächlich zugelassen worden? Wieviele hiervon waren gesundheitlich bedingt?

Vielen Dank für Ihre erneute Hilfe zu diesem Thema.

Beste Grüße

Lindy
Re: Hochschulwechsel & Härtefall mit Kind
Liebe Lindy,

Statistiken über Härtefallanträge in vergangenen Verfahren werden nicht geführt. Es wäre zwar möglich, die Daten, die Sie interessieren, über das Campus-Management-System zusammenzustellen, dies können wir aber leider aus Kapazitätsgründen nicht auf individuelle Anfragen hin tun.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel & Härtefall mit Kind
Liebe Frau Schilling,

eine weiterführende Frage hätte ich noch zu Ihrer Aussage:
Abhängig vom Studiengang, den Sie an der anderen Hochschule studieren, wäre ggf. auch ein Wechsel über eine Neubewerbung in das erste Fachsemester möglich. Sofern Sie diesen Weg gehen, könnten Sie allerdings keinen Härtefallantrag aufgrund einer Ortsbindung mehr stellen, sondern müssten auf eine Zulassung über Ihre Wartezeit hoffen.
Wäre ein Härtefallantrag für das WS 2018 ebenfalls in irgendeiner Weise beeinträchtigt, wenn mein Antrag auf Zulassung zum WS 2017 an einer anderen Uni angenommen, ich diesen aber ablehnen würde?
Re: Hochschulwechsel & Härtefall mit Kind
Liebe Lindy,

Nein, eine erfolgreiche Bewerbung auf die aber keine Einschreibung folgt, würde einem folgenden Härtefallantrag nicht im Wege stehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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