Bearbeitet Studienwechsel nach längerer Unterbrechung
Sehr geehrte Damen und Herren,
von dem Campus Center wurde mir vorgeschlagen, hier einmal um Rat zu fragen.
Meine Situation ist die folgende:
Ich habe an einer anderen Universität in Deutschland seit dem Wintersemester 12/13 B.Sc. Physik studiert.
Ich habe fünf Semester lang normal studiert und dabei alle entsprechenden Leistungen erbracht. Dann habe ich das Studium wegen einer Krankheit erst teilweise, dann völlig unterbrochen. Die förmliche Exmatrikulation ist erst im 8. Fachsemester erfolgt.
Ich interessiere mich dafür, das Studium an der Universität Hamburg im gleichen Studienfach weiterzuführen. Der Grund für den Wechsel ist, dass ich weiterhin wegen der Krankheit behandelt werde, was im Umfeld stattfindet. Deshalb wäre es damit kompatibel, in Hamburg zu studieren, nicht jedoch an meiner früheren Universität.

Das Problem für einen Wechsel ist anscheinend die Anzahl der Fachsemester.
Ich habe nur bis zum 5. Fachsemester Leistungen erbracht, habe mich jedoch nicht früher ausgeschrieben, weil ich auf eine schnellere Besserung hoffte.

Ich hoffe, dass es eine Lösung oder einen Rat gibt.

Beste Grüße
Re: Studienwechsel nach längerer Unterbrechung
Liebe(r) s.k.,

Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur vom zweiten bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit (für den Bachelorstudiengang Physik also max. 5. Fachsemester) möglich. Da Sie aber bis zum 8. Fachsemester an einer anderen Uni eingeschrieben waren, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht mehr möglich. Das gilt auch unabhängig davon, ob Sie in den letzten Semestern Leistungen erworben haben.

Hiervon kann aber in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester nach dem vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit ist nur mit einem Antrag zur Teilnahme am Verfahren nach Überschreitung der Regelstudienzeit gemäß § 13 Abs. 5 UniZS möglich: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf.

Die einzige Möglichkeit ist also eine Bewerbung mit einem Antrag zur Teilnahme am Verfahren nach Überschreitung der Regelstudienzeit. Informationen zum Antrag (Gemäß § 13 Abs. 5 UniZS) finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (Seite 11 - Mitte)

In dem Antrag müssen Sie dann nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Umstand außergewöhnlicher Härte zutrifft. Krankheitsgründe können hier relevant sein.

Ich empfehle Ihnen daher sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben und einen Antrag zur Teilnahme am Verfahren nach Überschreitung der Regelstudienzeit gemäß § 13 Abs. 5 UniZS zu stellen. In dem Antrag sollten Sie Ihre Situation gut begründen und ggfs. Atteste beilegen.

Wenn Ihrem Antrag stattgegebenen wird, dann gilt für Sie die Regel der Fachsemesterbegrenzung für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester nicht und sie können sich ganz normal für ein höheres Fachsemester bewerben.

Allgemeine Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf (Seite 2 – untere Hälfte).

Ergänzende Erklärung: eine Bewerbung in das erste Fachsemester als Studienanfänger(in) ist nicht möglich, da Sie im Bachelorstudiengang Physik bereits immatrikuliert waren. Es bleibt also nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester und der Fachbereich stellt auch Studienplätze für höhere Fachsemester zur Verfügung.

Herzlichen Gruß und viel Erfolg.

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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