Hallo,
Ich habe meine allgemeine Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und soziales (Schwerpunkt: Sozialpädagogik) im Juni 2016 erlangt und möchte gerne Gewerbelehramt studieren.
Jedoch habe ich einige Fragen dazu.
Ich habe meine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten im Jahr 2014 abgeschlossen. Diese ist staatlich anerkannt.
Ist es möglich Gewerbelehramt im Zahnmedizinischen Bereich mit der allegemeinen Fachhochschulreife zu studieren?
Vielen Dank
Liebe(r) Tsfkk,
eine Fachhochschulreife ist für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg leider als Zugangsvoraussetzung nicht ausreichend.
Es gibt aber an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur, der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie allerdings drei Jahre Berufstätigkeit nach Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie dann eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für diese Eignungsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung verlängert die Zeit entsprechend.
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist um einen Studienplatz bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge in der Regel nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre das die Note der §38-Eingangsprüfung), um einen Studienplatz zu erhalten. Wenn Sie über die Eingangsprüfung eine HZB erhalten, fällt Ihre Bewerbung in die Quote für die beruflich Qualifizierten.
Ein Gewerbelehramtsstudium im zahnmedizinischen Bereich wird an der Uni Hamburg nicht angeboten. Fachlich am nächsten wäre aber das Lehramtsstudium für Berufliche Schulen mit der Fachrichtung Gesundheitswissenschaft. Informationen zum Studiengang finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1304956424.
Ein weiterer Zugang zu einem Lehramtsstudium an der Uni Hamburg ist über eine Fortbildungsprüfung (wie z.B. eine Meisterprüfung). Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu, sowie eine Liste der anerkannten Fortbildungsabschlüsse finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html. Eine Liste mit den als Hochschulzugangsberechtigung anerkannten Fortbildungen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Ihr Berufsausbildungsabschluss gilt leider nicht als eine solche Fortbildungsprüfung. In der Liste der an der Uni Hamburg anerkannten Fortbildungsprüfungen stehen aber auch drei akzeptierte Fortbildung im zahnmedizinischen Bereich:
Zahnmedizinische/-r Fachassistent/-in (ZMF)
Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV)
Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP)
Vielleicht wäre eine solche Fortbildung für Sie auch interessant. Denn mit einer dieser drei Fortbildungen erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung und können Sich für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg bewerben. Zudem ermöglichen die drei Fortbildungen auch weitere interessante außeruniversitäre berufliche Perspektiven.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
eine Fachhochschulreife ist für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg leider als Zugangsvoraussetzung nicht ausreichend.
Es gibt aber an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur, der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie allerdings drei Jahre Berufstätigkeit nach Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie dann eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für diese Eignungsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung verlängert die Zeit entsprechend.
Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist um einen Studienplatz bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge in der Regel nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre das die Note der §38-Eingangsprüfung), um einen Studienplatz zu erhalten. Wenn Sie über die Eingangsprüfung eine HZB erhalten, fällt Ihre Bewerbung in die Quote für die beruflich Qualifizierten.
Ein Gewerbelehramtsstudium im zahnmedizinischen Bereich wird an der Uni Hamburg nicht angeboten. Fachlich am nächsten wäre aber das Lehramtsstudium für Berufliche Schulen mit der Fachrichtung Gesundheitswissenschaft. Informationen zum Studiengang finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1304956424.
Ein weiterer Zugang zu einem Lehramtsstudium an der Uni Hamburg ist über eine Fortbildungsprüfung (wie z.B. eine Meisterprüfung). Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu, sowie eine Liste der anerkannten Fortbildungsabschlüsse finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html. Eine Liste mit den als Hochschulzugangsberechtigung anerkannten Fortbildungen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Ihr Berufsausbildungsabschluss gilt leider nicht als eine solche Fortbildungsprüfung. In der Liste der an der Uni Hamburg anerkannten Fortbildungsprüfungen stehen aber auch drei akzeptierte Fortbildung im zahnmedizinischen Bereich:
Zahnmedizinische/-r Fachassistent/-in (ZMF)
Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV)
Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP)
Vielleicht wäre eine solche Fortbildung für Sie auch interessant. Denn mit einer dieser drei Fortbildungen erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung und können Sich für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg bewerben. Zudem ermöglichen die drei Fortbildungen auch weitere interessante außeruniversitäre berufliche Perspektiven.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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