Liebes Campus Team,
ich habe im SoSe2014 einen Bachelor an der Universität Hamburg bzw. im WiSe 14/15 an der Hochschule für Bildende Künste Hamburg im Bereich Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe mit den Fächern Deutsch und Kunst abgeschlossen. Für das nun folgende Wintersemester habe ich mich online für den Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Uni Hamburg beworben.
Falls ich eine Zusage bekomme, muss ich das dann einzureichende Bachelor-Zeugnis beglaubigen lassen? Online habe ich gelesen, dass eine Beglaubigung nur nötig ist, wenn der Bachelor an einer externen Universität erworben wurde.
Da ich ab 1.7 Vollzeit arbeite, ist es für mich etwas schwierig, die Öffnungszeiten der Behörden für die Beglaubigung zu erwischen. Daher die Frage. Es würde mir einiges erleichtern.
Vielen Danke schonmal für die Hilfe!
Liebe Grüße,
Steffi
Liebe Steffi,
Sie beziehen sich bestimmt auf die Checkliste zur Einschreibung in einen Masterstudiengang:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im aktuellen Semester den Abschluss des Erststudiums erwerben, brauchen kein Abschlusszeugnis einreichen, da die Daten zum Team Bewerbung und Zulassung übermittelt werden.
Da Sie aber Ihren Bachelorabschluss bereits im Wintersemester 14/15 erworben haben, gilt dies nicht für Sie. Das bedeutet, dass Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses zur Einschreibung einreichen müssen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... glaubigung.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie beziehen sich bestimmt auf die Checkliste zur Einschreibung in einen Masterstudiengang:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im aktuellen Semester den Abschluss des Erststudiums erwerben, brauchen kein Abschlusszeugnis einreichen, da die Daten zum Team Bewerbung und Zulassung übermittelt werden.
Da Sie aber Ihren Bachelorabschluss bereits im Wintersemester 14/15 erworben haben, gilt dies nicht für Sie. Das bedeutet, dass Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses zur Einschreibung einreichen müssen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... glaubigung.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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