Moin moin,
wenn ich mein Abitur an einer "Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe" in Deutschland gemacht habe, ist das dann bei der "Art der Hochschulzugangsberechtigung":
A: Gymnasium (aHR)
B: Gesamtschule (allgemeine Hochschulreife)
Nicht, dass sich hier ein Formfehler einschleicht.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Lukas
Lieber Lukas,
bitte tragen Sie bei der Bewerbung "Gesamtschule (allgemeine Hochschulreife)" ein. Ein Formfehler wird sich nicht einschleichen, da Ihre Hochschulzugangsberechtigung überprüft wird. Das wichtigste ist, dass Sie über eine allgemeine Hochschulreife verfügen.
Herzlichen Gruß und viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.
Michael Gautzsch
bitte tragen Sie bei der Bewerbung "Gesamtschule (allgemeine Hochschulreife)" ein. Ein Formfehler wird sich nicht einschleichen, da Ihre Hochschulzugangsberechtigung überprüft wird. Das wichtigste ist, dass Sie über eine allgemeine Hochschulreife verfügen.
Herzlichen Gruß und viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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