Guten Tag,
meine Frage lautet: Muss meine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang, amtlich beglaubigt sein?
Mit freundlichen Grüßen
Liebe(r) rhellert,
für die Bewerbung für einen Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg müssen Sie noch keine Unterlagen einreichen, wenn Sie nicht in eine der drei Ausnahmegruppen fallen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html.
Wenn Sie in eine der drei Ausnahmegruppen fallen, reicht es die notwendigen Unterlagen in einfacher Kopie einzureichen.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, sind aber dann in jedem Fall die Unterlagen zur Einschreibung an der Uni Hamburg in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.
Eine Checkliste der zur Einschreibung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Hinweise zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für die Bewerbung für einen Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg müssen Sie noch keine Unterlagen einreichen, wenn Sie nicht in eine der drei Ausnahmegruppen fallen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html.
Wenn Sie in eine der drei Ausnahmegruppen fallen, reicht es die notwendigen Unterlagen in einfacher Kopie einzureichen.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, sind aber dann in jedem Fall die Unterlagen zur Einschreibung an der Uni Hamburg in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.
Eine Checkliste der zur Einschreibung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Hinweise zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg