Bearbeitet Einstufungsbescheinigung
Hallo, ich hab mir vom Fachbereich Soziologie eine Einstufungsbescheinigung geben lassen, die mich in das zweite Semester einstuft. Nun weiß ich nicht und habe vergessen zu fragen ob die Einschätzung mit den angemeldeten Prüfungen für diesen Semester war. Wie verbindlich ist die Einstufung? wenn ich nach diesem Semester mehr anrechenbare Leistungen habe, kann ich dann nachträglich in das dritte eingestuft werden ?
lg
Re: Einstufungsbescheinigung
Hallo Lily63,

Wenn Sie sich nach der Immatrikulation an der Uni Hamburg weitere Leistungen anrechnen lassen, die für die jetzige Einstufung nicht berücksichtigt wurden (weil z.B. die entsprechenden Prüfungen noch nicht abgelegt wurden), können Sie sich, sofern Ihr Leistungsstand das rechtfertigt, auch nach der Anrechnung der zusätzlichen Leistungen noch hochstufen lassen.

Sie sollten aber, bevor Sie den formalen Aufwand dafür auf sich nehmen, überlegen, ob es für Sie überhaupt einen Unterschied macht, ob Sie in das 2. oder 3. Fachsemester eingestuft werden. Relevant sind konkrete Einstufungen in bestimmte Fachsemester der Regel nur in Bezug auf BAföG. Wenn Sie also kein BAföG beziehen, dürfte die Einstufung für Sie nicht von großer Relevanz sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einstufungsbescheinigung
Danke. Es geht mir auch um Bafög. Also habe ich das richtig verstanden, dass die Einstufung nur anhand meiner bisherigen abgelegten Leistungen war (weil bei uns stehen auch die angemeldeten auf der Leistungsübersicht drauf ) .Sollte ich nochmal im Fachbereich konkrett nachfragen ?
Re: Einstufungsbescheinigung
Hallo Lily63,

Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen der Fachbereich für die Einstufung herangezogen hat, müssen Sie in der Tat noch einmal dort nachfragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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