Hallo,
ich möchte mich für den M.A Kriminologie bewerben.
Ich habe mein Studium der Sozialen Arbeit noch nicht ganz abgeschlossen aber eine Bestätigung des Prüfungsamtes, dass ich das Studium bis zum Ende des ersten Fachsemesters des Masters abschließen kann.
In dem Auswahlbereich bezüglich der Angaben zum bisherigen Studienverlauf gibt es nur leider nicht die Möglichkeit Soziale Arbeit auszuwählen. Was soll ich statt dessen angeben? Ist es bei noch nicht abgeschlossenem Studium korrekt den angestrebten Abschluss anzugeben, also in meinem Fall B.A. an Fachhochschulen?
In der Kategorie Berufserfahrungen würde ich gerne angeben, dass ich zusammen mit einer Kommilitonin ein Projekt konzipiert habe und wir dies immer noch eigenverantwortlich auf Basis einer Aufwandsentschädigung durchführen. Welche Kategorie soll ich für diesen Fall wählen?
Mit freundlichen Grüßen!
Liebe Laura,
Wenn Sie in den Angaben zum Studienverlauf Ihren Studiengang nicht finden, geben Sie "Studiengang nicht vorhanden" an. Der angestrebte Abschluss ist hier die korrekte Angabe.
Welche Kategorie Sie für die Angabe des Projekts in den Angaben zur Berufserfahrung wählen, hängt davon ab, ob Sie die Aufwandsentschädigung über einen Vertrag oder in selbständiger Tätigkeit beziehen. Im ersten Fall wählen Sie "nicht selbständige Tätigkeit", im letzteren Fall "selbständige Tätigkeit" aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie in den Angaben zum Studienverlauf Ihren Studiengang nicht finden, geben Sie "Studiengang nicht vorhanden" an. Der angestrebte Abschluss ist hier die korrekte Angabe.
Welche Kategorie Sie für die Angabe des Projekts in den Angaben zur Berufserfahrung wählen, hängt davon ab, ob Sie die Aufwandsentschädigung über einen Vertrag oder in selbständiger Tätigkeit beziehen. Im ersten Fall wählen Sie "nicht selbständige Tätigkeit", im letzteren Fall "selbständige Tätigkeit" aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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