Bearbeitet Bewerbung Master Psychologie
Guten Tag,

in der Bewerbung für den Master in Psychologie muss die Abiturnote angegeben werden. Falls man die Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erreicht hat (in meinem Fall in der Schweiz), soll sie in Kopie per Post mit der ausgedruckten Online-Bewerbung zugesandt werden. Daraus wird dann die Abitur-Note ermittelt.

Nun muss aber in der Bewerbung schon eine Abitur-Note angegeben werden. Was soll ich da eintragen? 9.9?

Herzliche Grüße
Natalie Nüssli
Re: Bewerbung Master Psychologie
Liebe Natalie,

Ihre Informationen sind korrekt. Tragen Sie in dem Fall bitte 9,9 als Note der Hochschulzugangsberechtigung ein.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung Master Psychologie
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Herzliche Grüße
Natalie Nüssli
Re: Bewerbung Master Psychologie
Guten Tag,

nun stellt sich mir noch eine weitere Frage bzgl. der Zusendung meiner Unterlagen per Post. Ich bin unsicher an welche Adresse ich diese senden soll. In der Bestätigungsmail zum Eingang meiner Online-Bewerbung steht folgende Adresse:
Universität Hamburg, Team Bewerbung und Zulassung, Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg

In den Informationen zur Bewerbung zum Master Psychologie jedoch eine andere:
Universität Hamburg
Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
Studien- und Prüfungsbüro Psychologie
Von-Melle-Park 5
20146 Hamburg

Welche ist nun richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Nüssli
Re: Bewerbung Master Psychologie
Liebe Natalie,

da Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen beim Fachbereich innerhalb der Bewerbungsfrist (bis zum 15.07.) einreichen: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf (Seite 3), also an die von Ihnen angegebene Adresse Von-Melle-Park 5.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Onlinebewerbung ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer einfachen Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, einer Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums (falls schon vorhanden) und ein Transcript of Records des Erststudiums im Fachbereich einreichen.

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, ist zusätzlich eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin in deutsche Sprache erforderlich.

Erst wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie zur Immatrikulation Ihre Unterlagen teils amtlich beglaubigt beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen. Informationen dazu und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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