Ich möchte mich zum WS für den Bachelor Psychologie bewerben und anstelle meines Abiturnotendurchschnitts die Note meines Studienabschlusses geltend machen.
Ist es korrekt, dass ich die Studienabschlussnote dann einfach in das Feld für die "Note der Hochschulzugangsberechtigung*" eintrage?
Ich habe den Bachelor Geschichte studiert und anschließend den konsekutiven Master Geschichte.
Kann ich mich auch mit meinem Masterabschluss bewerben oder zählt nur der Bachelorabschluss?
Werden meine Wartesemester automatisch ermittelt? Oder muss ich, wenn ich diese geltend machen möchte, einen gesonderten Antrag stellen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo thelaney,
Sie können sich alternativ zur Bewerbung mit Ihrer Abiturdurchschnittsnote auch mit der Note Ihres Bachelorabschlusses bewerben. Eine Bewerbung mit der Note des Masterabschlusses ist nicht möglich.
In der Online-Bewerbung wählen Sie als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus und tragen Ihre Bachelorabschlussnote als Note der Hochschulzugangsberechtigung ein.
Ihre Wartesemester werden automatisch anhand der Angabe des Datums Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der Angaben zum Studienverlauf ermittelt - hier ist also kein gesonderter Antrag zur Berücksichtigung der Wartezeit erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können sich alternativ zur Bewerbung mit Ihrer Abiturdurchschnittsnote auch mit der Note Ihres Bachelorabschlusses bewerben. Eine Bewerbung mit der Note des Masterabschlusses ist nicht möglich.
In der Online-Bewerbung wählen Sie als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" aus und tragen Ihre Bachelorabschlussnote als Note der Hochschulzugangsberechtigung ein.
Ihre Wartesemester werden automatisch anhand der Angabe des Datums Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der Angaben zum Studienverlauf ermittelt - hier ist also kein gesonderter Antrag zur Berücksichtigung der Wartezeit erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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