Hallo,
ich habe eine Frage zur Bewerbung für den Master LA Gym Französisch/Geschichte. Ich bin momentan noch an der Kieler Uni eingeschrieben und schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit. Ich habe mich online an der Uni Hamburg für den Master beworben. Nun bin ich etwas verunsichert, ob ich der Uni noch Unterlagen bis zum 15.07 schicken muss. Sprachnachweis für Latein und Französisch? Oder eine Übersicht wieviele Leistungspunkte ich bisher erreicht habe? Oder ist die papierlose Bewerbung ausreichend bis ich (hoffentlich) einen Bescheid bekomme, dass ich angenommen wurde?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Annkatrin
Liebe Annkatrin,
Die Bewerbung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg erfolgt ohne Ausnahme papierlos. Innerhalb der Bewerbungsfrist müssen Sie also keine Unterlagen an die Uni Hamburg schicken Erst zu Immatrikulation müssen Sie Unterlagen einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Bewerbung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg erfolgt ohne Ausnahme papierlos. Innerhalb der Bewerbungsfrist müssen Sie also keine Unterlagen an die Uni Hamburg schicken Erst zu Immatrikulation müssen Sie Unterlagen einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für Ihr schnelle und sehr hilfreiche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Annkatrin
vielen Dank für Ihr schnelle und sehr hilfreiche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Annkatrin
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich habe noch eine Frage zu meiner Bewerbung. Ich habe mich am 12.06 um einen Masterplatz beworben. Meine Bachelorarbeit habe ich jedoch erst am 26.06 anmelden können. Ich hatte es so verstanden, dass man seine Bachelorarbeit während der Bewerbungsfrist also bis zum 15.07 angemeldet haben muss. Nun kamen mir jedoch Zweifel, ob ich nicht schon zum Zeitpunkt meiner Bewerbung meine Bachelorarbeit hätte angemeldet haben müssen.
Und falls ich da einen Fehler gemacht habe, könnte man den noch korrigieren bis zum 15.07?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Annkatrin Claaßen
ich habe noch eine Frage zu meiner Bewerbung. Ich habe mich am 12.06 um einen Masterplatz beworben. Meine Bachelorarbeit habe ich jedoch erst am 26.06 anmelden können. Ich hatte es so verstanden, dass man seine Bachelorarbeit während der Bewerbungsfrist also bis zum 15.07 angemeldet haben muss. Nun kamen mir jedoch Zweifel, ob ich nicht schon zum Zeitpunkt meiner Bewerbung meine Bachelorarbeit hätte angemeldet haben müssen.
Und falls ich da einen Fehler gemacht habe, könnte man den noch korrigieren bis zum 15.07?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Annkatrin Claaßen
Liebe Annkatrin,
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit innerhalb der Bewerbungsfrist angemeldet haben, reicht das für die Bewerbung aus. Sie müssen also nichts korrigieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit innerhalb der Bewerbungsfrist angemeldet haben, reicht das für die Bewerbung aus. Sie müssen also nichts korrigieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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