Bearbeitet Exmatrikulation bei noch nicht ausgestelltem Zeugnis?
Hallo,

ich habe in diesem Semester mein Master-Studium erfolgreich beendet und möchte ab 01.08. an einer mexikanischen Universität meine Promotion antreten. Um nicht an zwei Universitäten gleichzeitig eingeschrieben zu sein, müsste ich mich zum 31.07. exmatrikulieren lassen. Allerdings werde ich bis dahin mein Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben. (Meine Masterarbeit ist abgegeben, wird jedoch voraussichtlich erst Ende Juli bewertet, danach vergehen ja noch einmal 2-3 Wochen, bis das Zeugnis ausgestellt wird). Gibt es eine Möglichkeit, mich mit einem kompletten Transcript of records und der Bescheinigung über die abgegebene Masterarbeit zu, 31.07. exmatrikulieren zu lassen? Falls nicht, wie würden Sie mir raten, hier vorzugehen?

Vielen Dank vorab & herzliche Grüße.
Re: Exmatrikulation bei noch nicht ausgestelltem Zeugnis?
Lieber peux155,

die Regel nicht an zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben zu sein, gilt nur für deutsche Unis. Da Sie an einer mexikanischen Universität weiter studieren möchten, ist es kein Problem, wenn Sie bis zum Abschluss Ihres Masterstudiums an der Uni Hamburg eingeschrieben bleiben. Ob es für die mexikanische Uni ebenfalls unproblematisch ist, müssten Sie dann mit der mexikanischen Uni klären.

Wenn Sie keine Prüfungsleistungen mehr erwerben müssen und sich sicher sind, dass Sie die Masterarbeit beim ersten Prüfungsversuch bestehen, können Sie sich aber gerne zum 31.07. exmatrikulieren.

Da Sie schreiben, dass Sie Ende Juli mit dem Ergebnis der Masterarbeit rechnen, würde ich dies noch abwarten. Wenn Sie die Masterarbeit im ersten Prüfungsversuch bestanden haben, brauchen Sie nicht auf das Abschlusszeugnis zu warten, um sich zu exmatrikulieren.

Wenn Sie sich zum 31.07. exmatrikulieren und die Masterarbeit nicht mit dem ersten Prüfungsversuch bestehen, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten im Fachbereich führen, wenn Sie einen weiteren Prüfungsversuch benötigen, sie sich aber schon exmatrikuliert haben. Das würde ich aber in Ihrem Fachbereich nochmals genauer erfragen.

Vielleicht können Sie auch Ihren Prüfer vorab um eine unverbindliche Einschätzung über Ihr Bestehen (ohne Notenangabe) bitten.

Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation bei noch nicht ausgestelltem Zeugnis?
Vielen Dank für die schnelle Antwort, sie hilft mir sehr weiter!
Beste Grüße.
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