Bearbeitet Härtefall Ortsbindungsgründe / Kind noch nicht geboren
Hallo,

im Zuge der Bewerbung für den Master habe ich folgende Frage:
Ich und meine Partnerin erwarten im Semptember/ Oktober ein Kind.
Kann ich das Kind in meiner Bewerbung als Ortsbindungsgrund berücksichtigen, oder erst nachdem es geboren wurde? Wenn ja, welche Dokumente gelten in diesem Fall als Nachweis?

Mit freundlichen Grüßen
Rafael
Re: Härtefall Ortsbindungsgründe / Kind noch nicht geboren
Lieber Rafael,

Das ist leider nicht möglich. Eine Ortsbindung aufgrund von Kindererziehung kann nur dann als ein Härtefallgrund geltend gemacht werden, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Bewerbung schon geboren ist.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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