Guten Tag,
ich mache zurzeit meinen Bachelor of Education mit der Fächerkombination Englisch und Politik an der Universität Tübingen. Ich würde für den Master gerne an die Uni Hamburg wechseln. Gibt es irgendwelche Dinge, auf die ich dabei achten muss? Bestimmte Eingangsvoraussetzungen?
Des Weiteren ist das Lehramtsstudium für mich ein Zweitstudium. Ich habe bereits einen BA und MA in Politikwissenschaft. Gibt es die Möglichkeit, eine Anrechnung von Leistungen im Vorfeld zu klären, oder erst nach der Zulassung?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Sommer,
Die Zugangsvoraussetzungen für externe Bewerber/innen für einen Master of Education an der Uni Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Mit dem Unterrichtsfach Politikwissenschaft bewerben Sie sich an der Uni Hamburg für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge der Lehramtsstudiengänge anschauen. Den Studienplan für Sozialwissenschaften finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... a-2014.pdf Das Modulhandbuch finden Sie am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für das Unterrichtsfach: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an den Fachbereich Sozialwissenschaften richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... anlauf_soz Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Zugangsvoraussetzungen für externe Bewerber/innen für einen Master of Education an der Uni Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Mit dem Unterrichtsfach Politikwissenschaft bewerben Sie sich an der Uni Hamburg für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge der Lehramtsstudiengänge anschauen. Den Studienplan für Sozialwissenschaften finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... a-2014.pdf Das Modulhandbuch finden Sie am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für das Unterrichtsfach: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an den Fachbereich Sozialwissenschaften richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... anlauf_soz Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Rückfrage habe ich noch: Können Sie mir sagen, ob die Anzahl der Bewerber (mit der Fächerkombi English und Politik) für den Master of Education in den letzten Jahren die Anzahl der Plätze überstiegen hat? Wenn ja, besteht die Möglichkeit, die Noten(grenzen) für beide Fächer mit dem Ziel Lehramt irgendwo einzusehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Britta Sommer
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Rückfrage habe ich noch: Können Sie mir sagen, ob die Anzahl der Bewerber (mit der Fächerkombi English und Politik) für den Master of Education in den letzten Jahren die Anzahl der Plätze überstiegen hat? Wenn ja, besteht die Möglichkeit, die Noten(grenzen) für beide Fächer mit dem Ziel Lehramt irgendwo einzusehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Britta Sommer
Liebe Frau Sommer,
Im Master of Education Lehramt an Gymnasien ist zum Wintersemester 2017/18 nur der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft zulassungsbeschränkt, alle Unterrichtsfächer sind zulassungsfrei. Aus den letzten Jahren, in denen die Unterrichtsfächer ebenfalls zulassungsfrei waren, gibt es aber keine Richtwerte bezüglich der Noten für eine Zulassung in Erziehungswissenschaft, da hier jeweils die Studienplätze in Erziehungswissenschaft für alle Bewerber/innen ausgereicht haben und daher alle Bewerber/innen zugelassen werden konnten. Ob das auch in diesem Jahr wieder so sein wird, lässt sich aber natürlich jetzt noch nicht sagen, da dies von der Anzahl der Bewerber/innen abhängt, die sich in diesem Jahr bewerben werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Master of Education Lehramt an Gymnasien ist zum Wintersemester 2017/18 nur der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft zulassungsbeschränkt, alle Unterrichtsfächer sind zulassungsfrei. Aus den letzten Jahren, in denen die Unterrichtsfächer ebenfalls zulassungsfrei waren, gibt es aber keine Richtwerte bezüglich der Noten für eine Zulassung in Erziehungswissenschaft, da hier jeweils die Studienplätze in Erziehungswissenschaft für alle Bewerber/innen ausgereicht haben und daher alle Bewerber/innen zugelassen werden konnten. Ob das auch in diesem Jahr wieder so sein wird, lässt sich aber natürlich jetzt noch nicht sagen, da dies von der Anzahl der Bewerber/innen abhängt, die sich in diesem Jahr bewerben werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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