Guten Tag,
was für Konsequenzen hat es, wenn BA Studienbewerber_innen sich orndungsgemäß bis zum 23.8. einschreiben, das Studium dann jedoch nicht beginnen? Gibt es noch Rücktrittsmöglichkeiten nach Absenden des Immatrikulationsantrages?
Vielen Dank für die Information!
Liebe(r) vettersc,
wenn Sie den Studienplatz annehmen und sich an der Uni Hamburg eingeschrieben haben, müssen Sie das Studium auch im ersten Fachsemester aufnehmen, sonst droht Ihnen eine Exmatrikulation.
Sollten Sie sich an der Uni Hamburg eingeschrieben haben und kurz danach feststellen, dass Sie das Studium doch nicht antreten können, schicken Sie bitte umgehend eine Verzichtserklärung an die Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/verzicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie den Studienplatz annehmen und sich an der Uni Hamburg eingeschrieben haben, müssen Sie das Studium auch im ersten Fachsemester aufnehmen, sonst droht Ihnen eine Exmatrikulation.
Sollten Sie sich an der Uni Hamburg eingeschrieben haben und kurz danach feststellen, dass Sie das Studium doch nicht antreten können, schicken Sie bitte umgehend eine Verzichtserklärung an die Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/verzicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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