Liebes Hochschulteam,
ich studiere momentan im 2. Semester LAGym mit den Fächern Deutsch und Französisch . Zum kommenden WiSe17/18 habe ich mich für Geographie als 2. Unterrichtsfach beworben (anstatt Deutsch).
Meine Frage ist nun, wie es mit der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen aussieht. Vorausgesetzt, ich erhalte eine Zulassung,falle ich dann für das neue Unterrichtsfach unter die Anmeldefrist für die Erstis? Das wäre dann ja sehr schwer zu koordinieren, weil ich bei der früheren Anmeldephase für Französisch und Erziehungswissenschaften ja dann noch keine Rücksicht auf Geographie nehmen kann bzw. noch gar nicht weiß, wann die Lehrveranstaltungen in dem Fach stattfinden.
Außerdem würde ich gerne wissen, wie es mit noch offenen Prüfungen aussieht. Theoretisch müsste ich dieses Semester noch eine Hausarbeit in Deutsch schreiben. Sollte ich mich erst davon abmelden, sobald ich eine Zulassung für das neue Fach erhalten habe? Bzw. ist dies dann noch möglich? Oder habe ich die Prüfung dann automatisch nicht bestanden, wenn ich mich vor Erhalt einer Zulassung noch nicht von der alten Prüfung abgemeldet habe?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Hallo ruoma12,
Bei einem Unterrichtsfachwechsel gilt für Sie im neuen Unterrichtsfach in der Tat die Anmeldephase für Erstsemester. Dennoch ist die Berücksichtigung der Lehrveranstaltungen in Geographie bei der Anmeldung für die Kurse der anderen Fächer in der Regel kein Problem, da Sie Titel und Zeiten der Lehrveranstaltungen in Geographie im WiSe 17/18 bereits ab dem 01.08. über das Vorlesungsverzeichnis finden und diese somit in Ihre Planung einbeziehen können.
Ob Sie sich für die noch ausstehende Hausarbeit abmelden sollten, hängt zunächst davon ab, ob Sie diese Arbeit noch schreiben möchten, wenn Sie für das neue Fach nicht zugelassen werden. In dem Fall sollten Sie sich nicht abmelden. Der wichtigste Faktor hinsichtlich des Nichtbestehens ist Ihr Abgabetermin für die Hausarbeit. Sollte dieser vor der Einschreibung für das neue Fach liegen und sollten Sie die Arbeit nicht abgeben, hätten sie ungeachtet Ihrer Bewerbung für ein anderes Fach den entsprechenden Prüfungsversuch nicht bestanden. Sollte der Abgabetermin nach der Einschreibung für das neue Fach liegen, wären Sie zu dem Zeitpunkt nicht mehr für Deutsch eingeschrieben und könnten daher auch keine Prüfungen mehr ablegen bzw. nicht bestehen. Wann die Einschreibung für das neue Fach erfolgt, hängt davon ab, ob Sie in dem Fach einen Platz über das Hauptverfahren (Einschreibung innerhalb von 14 Tagen ab dem 09.08.) oder über das Nachrückverfahren (Termin der Einschreibung variiert je nachdem, wann Sie den Platz erhalten, in jedem Fall aber erst nach dem 23.08.) erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bei einem Unterrichtsfachwechsel gilt für Sie im neuen Unterrichtsfach in der Tat die Anmeldephase für Erstsemester. Dennoch ist die Berücksichtigung der Lehrveranstaltungen in Geographie bei der Anmeldung für die Kurse der anderen Fächer in der Regel kein Problem, da Sie Titel und Zeiten der Lehrveranstaltungen in Geographie im WiSe 17/18 bereits ab dem 01.08. über das Vorlesungsverzeichnis finden und diese somit in Ihre Planung einbeziehen können.
Ob Sie sich für die noch ausstehende Hausarbeit abmelden sollten, hängt zunächst davon ab, ob Sie diese Arbeit noch schreiben möchten, wenn Sie für das neue Fach nicht zugelassen werden. In dem Fall sollten Sie sich nicht abmelden. Der wichtigste Faktor hinsichtlich des Nichtbestehens ist Ihr Abgabetermin für die Hausarbeit. Sollte dieser vor der Einschreibung für das neue Fach liegen und sollten Sie die Arbeit nicht abgeben, hätten sie ungeachtet Ihrer Bewerbung für ein anderes Fach den entsprechenden Prüfungsversuch nicht bestanden. Sollte der Abgabetermin nach der Einschreibung für das neue Fach liegen, wären Sie zu dem Zeitpunkt nicht mehr für Deutsch eingeschrieben und könnten daher auch keine Prüfungen mehr ablegen bzw. nicht bestehen. Wann die Einschreibung für das neue Fach erfolgt, hängt davon ab, ob Sie in dem Fach einen Platz über das Hauptverfahren (Einschreibung innerhalb von 14 Tagen ab dem 09.08.) oder über das Nachrückverfahren (Termin der Einschreibung variiert je nachdem, wann Sie den Platz erhalten, in jedem Fall aber erst nach dem 23.08.) erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Super, vielen Dank! Das hat mir sehr weitergeholfen 
Eine kurze Frage hätte ich noch: Könnte ich mir, rein hypothetisch, die bereits erbrachten Leistungen im Fach Deutsch für ein späteres Studium anrechnen lassen? Die Ergebnisse etc. verschwinden ja sicherlich bei Stine. Wie kann ich dann nachweisen, dass ich diese Leistungen erbracht habe?
Herzliche Grüße!

Eine kurze Frage hätte ich noch: Könnte ich mir, rein hypothetisch, die bereits erbrachten Leistungen im Fach Deutsch für ein späteres Studium anrechnen lassen? Die Ergebnisse etc. verschwinden ja sicherlich bei Stine. Wie kann ich dann nachweisen, dass ich diese Leistungen erbracht habe?
Herzliche Grüße!
Liebe ruoma12,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Sie können sich die bereits erbrachten Leistungen auch in einem möglichen späteren Studium anrechnen lassen, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob und wie viele Leistungen Ihnen später angerechnet werden können, entscheidet dann der zuständige Fachbereich, da dieser die Anerkennung von Leistungen vornimmt.
Bezüglich der Nachweise der bereits erbrachten Leistungen, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich des Unterrichtfaches. Im Normalfall sollten die Leistungen bei einem Wechsel (sofern Sie sich nicht exmatrikulieren bzw. exmatrikuliert werden) in STiNE erhalten bleiben. Das sollten Sie aber sicherheitshalber mit dem Fachbereich (Studienbüro) abstimmen. Ansonsten können Sie sich dort auch ein aktuelles Transcript of Records ausstellen lassen oder es können vielleicht entsprechende Bescheinigungen erstellt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Sie können sich die bereits erbrachten Leistungen auch in einem möglichen späteren Studium anrechnen lassen, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob und wie viele Leistungen Ihnen später angerechnet werden können, entscheidet dann der zuständige Fachbereich, da dieser die Anerkennung von Leistungen vornimmt.
Bezüglich der Nachweise der bereits erbrachten Leistungen, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich des Unterrichtfaches. Im Normalfall sollten die Leistungen bei einem Wechsel (sofern Sie sich nicht exmatrikulieren bzw. exmatrikuliert werden) in STiNE erhalten bleiben. Das sollten Sie aber sicherheitshalber mit dem Fachbereich (Studienbüro) abstimmen. Ansonsten können Sie sich dort auch ein aktuelles Transcript of Records ausstellen lassen oder es können vielleicht entsprechende Bescheinigungen erstellt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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