Hallo,
ich schließe in diesem Semester meinen Bachelor in Psychologie ab, der mich zu einem Masterstudium an der Uni HH theoretisch qualifziert. Unter bestimmten Voraussetzungen habe ich mein Bachelorstudium absolvieren können, obwohl ich eine Fachhochschulreife und keine Hochschulreife habe. Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich keine Hochschulreife, inkl. Note in die Bewerbungsmaske eintragen kann. Wenn ich meine Fachhochschulreife eintrage disqualifiziere ich mich vermutlich für das Bewerbungsverfahren. Können Sie mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
Liebe(r) CSch,
die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
Es ist korrekt, dass Ihre Fachhochschulreife keine Hochschulzugangsberechtigung für die Uni Hamburg ist. Aber mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium erlangen Sie automatisch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
In dem Fall müssen Sie bei der Online-Bewerbung Ihr Bachelorstudium nicht nur als Erststudium, sondern auch als Hochschulzugangsberechtigung eintragen.
Wichtiger Hinweis: Um sich für den Masterstudiengang Psychologie an der Uni Hamburg bewerben zu können, müssen Sie bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Bachelorstudium bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen haben müssen. Entscheidend ist hier das Datum des Bachelorzeugnisses. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Bachelorzeugnis erst im August erhalten, können Sie sich in diesem Zulassungsverfahren nicht für den Masterstudiengang Psychologie bewerben, sondern erst im nächsten Zulassungsverfahren zum Wintersemester 18/19.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
Es ist korrekt, dass Ihre Fachhochschulreife keine Hochschulzugangsberechtigung für die Uni Hamburg ist. Aber mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium erlangen Sie automatisch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
In dem Fall müssen Sie bei der Online-Bewerbung Ihr Bachelorstudium nicht nur als Erststudium, sondern auch als Hochschulzugangsberechtigung eintragen.
Wichtiger Hinweis: Um sich für den Masterstudiengang Psychologie an der Uni Hamburg bewerben zu können, müssen Sie bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Bachelorstudium bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen haben müssen. Entscheidend ist hier das Datum des Bachelorzeugnisses. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Bachelorzeugnis erst im August erhalten, können Sie sich in diesem Zulassungsverfahren nicht für den Masterstudiengang Psychologie bewerben, sondern erst im nächsten Zulassungsverfahren zum Wintersemester 18/19.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die Info, ich dachte das wäre mit einem Transcript of Records möglich. Aber das ist natürlich nicht der offizielle Abschluß.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Liebe(r) CSch,
in Ihrem Fall nimmt das Bachelorstudium zwei Rollen ein. In der Rolle des Erststudiums ist es möglich sich mit einem aktuellen Transcript of Records für den Masterstudiengang Psychologie zu bewerben. In der zweiten Rolle dient aber Ihr Bachelorabschluss auch als einzige Hochschulzugangsberechtigung. Es muss für eine Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie bereits eine Hochschulzugangsberechtigung zum Zeitpunkt der Bewerbung als Zulassungsvoraussetzung vorliegen. Deswegen müssen Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
in Ihrem Fall nimmt das Bachelorstudium zwei Rollen ein. In der Rolle des Erststudiums ist es möglich sich mit einem aktuellen Transcript of Records für den Masterstudiengang Psychologie zu bewerben. In der zweiten Rolle dient aber Ihr Bachelorabschluss auch als einzige Hochschulzugangsberechtigung. Es muss für eine Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie bereits eine Hochschulzugangsberechtigung zum Zeitpunkt der Bewerbung als Zulassungsvoraussetzung vorliegen. Deswegen müssen Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Ja, da haben Sie recht, das habe ich nicht bedacht.
Herzlichen Dank für die schnelle Bearbeitung!
Herzlichen Dank für die schnelle Bearbeitung!
Liebe(r) CSch,
leider hat sich meinerseits ein Fehler eingeschlichen.
Laut der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie ist keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den Zugang erforderlich: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 170511.pdf (Seite 5). Diese Information hatte ich übersehen.
Die HZB ist aber ein Teil der Auswahlkriterien. Wenn keine HZB vorhanden ist, kann man sich also trotzdem bewerben, hat dann aber sehr schlechte Chancen im Auswahlverfahren, da der Rangplatz nach dem folgenden Verfahren berechnet wird: Die Note wird im Rangverfahren in einen Punktewert umgerechnet. Der Punktewert ergibt sich aus folgender Berechnung: 0,5 x (10-Abschlussnote) + 0,5 x (10-HZB-Note). Je höher der Wert, umso besser der Rangplatz. Bei der großen Anzahl von Bewerbungen, die für den Masterstudiengang Psychologie erfahrungsgemäß eingehen, wären also die Chancen auf einen Studienplatz, wenn keine HZB vorliegt, verschwindend gering, da keine Punkte für die HZB-Note vergeben werden können und die anderen Bewerber/innen in der Regel eine HZB vorweisen können.
Sie hätten sich also bereits theoretisch an der Uni Hamburg für den Masterstudiengang Psychologie bewerben können, aber Ihre Zulassungschancen waren außerordentlich gering. Dennoch bitte ich Sie die falsche Information zu entschuldigen und drücke Ihnen die Daumen für eine zukünftige Bewerbung, wenn Sie dann Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
leider hat sich meinerseits ein Fehler eingeschlichen.
Laut der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie ist keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den Zugang erforderlich: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 170511.pdf (Seite 5). Diese Information hatte ich übersehen.
Die HZB ist aber ein Teil der Auswahlkriterien. Wenn keine HZB vorhanden ist, kann man sich also trotzdem bewerben, hat dann aber sehr schlechte Chancen im Auswahlverfahren, da der Rangplatz nach dem folgenden Verfahren berechnet wird: Die Note wird im Rangverfahren in einen Punktewert umgerechnet. Der Punktewert ergibt sich aus folgender Berechnung: 0,5 x (10-Abschlussnote) + 0,5 x (10-HZB-Note). Je höher der Wert, umso besser der Rangplatz. Bei der großen Anzahl von Bewerbungen, die für den Masterstudiengang Psychologie erfahrungsgemäß eingehen, wären also die Chancen auf einen Studienplatz, wenn keine HZB vorliegt, verschwindend gering, da keine Punkte für die HZB-Note vergeben werden können und die anderen Bewerber/innen in der Regel eine HZB vorweisen können.
Sie hätten sich also bereits theoretisch an der Uni Hamburg für den Masterstudiengang Psychologie bewerben können, aber Ihre Zulassungschancen waren außerordentlich gering. Dennoch bitte ich Sie die falsche Information zu entschuldigen und drücke Ihnen die Daumen für eine zukünftige Bewerbung, wenn Sie dann Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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