Bearbeitet Promotionsstudium als Mediziner
Liebes Campuscenter Team,

ich habe im Mai mein Medizinstudium beendet arbeite zur Zeit noch an meiner Promotion, für die ich weiterhin an der Uni Hamburg eingeschrieben sein muss.
Muss ich mich ab Oktober als Promotionsstudent neu immatrikulieren oder kann ich mich normal über meinen bestehenden Stine account rückmelden und so weiterhin eingeschrieben bleiben?

Vielen Dank für die Unterstützung!
Marie
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Liebe Marie,

wenn Sie im Mai 2017 Ihr Medizinstudium beendet haben und sich selbst nicht aktiv exmatrikulieren, werden Sie aufgrund Ihres Abschlusses zum 30.09.2017 automatisch exmatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach so weiterhin eingeschrieben bleiben können.

Als Doktorandin müssen Sie aber an der Uni Hamburg immatrikuliert sein: https://www.uke.de/dateien/einrichtunge ... 6.2010.pdf(Promotionsordnung für die Medizinischen Fakultät - §5). Sie sollten sich also als Promotionsstudierende an der Uni Hamburg einschreiben.

Wenn Sie eine Zulassung der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg zur Promotion haben, können Sie sich wie folgt einschreiben: Sie melden sich im Bewerbungsportal der Uni Hamburg (http://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) an, füllen das Bewerbungsformular für die Promotion im Fach Medizin aus und senden es ab. Abschließend senden Sie folgende Dokumente an das Team Studierendenangelegenheiten der Universität Hamburg:
  • Ihren ausgedruckten Antrag aus dem Bewerbungsportal
  • Ihr Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Eine Betreuungszusage der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors der Universität Hamburg oder eine Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion der Medizinischen Fakultät
  • Eine Krankenversicherungsbescheinigung
Ihre Anlaufstelle für Fragen zur Einschreibung für die Promotion ist das Team Studierendenangelegenheiten der Uni Hamburg. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Gibt es Fristen für die Anmeldung als Promotionsstudent oder ist es jederzeit möglich?
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Liebe Marie,

es gibt für die Einschreibung als Promotionsstudierende keine festgeschriebenen Fristen. Aber auf Ihrer Promotionszulassung ist gegebenenfalls eine Frist vermerkt, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Einschreibung durchgeführt haben sollten. Wenn auf Ihrer Promotionszulassung eine solche Frist vermerkt ist, halten Sie diese Frist unbedingt ein.

In der vorherigen Antwort schrieb ich Ihnen, dass Sie im Online-Bewerbungsportal eine Bewerbung ausfüllen und elektronisch absenden sollen. Das brauchen Sie nicht (schadet aber auch nicht), wenn Sie bereits Studierende an der Universität Hamburg sind. Es genügt in diesem Fall einen formlosen Antrag zur Einschreibung als Promotionsstudierende an das Team Studierendenangelegenheiten zu stellen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Zentrale Studienberatung - Michael Gautzsch hat geschrieben: Mi 19. Jul 2017, 12:24
  • Eine Betreuungszusage der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors der Universität Hamburg oder eine Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion der Medizinischen Fakultät
Heißt das, dass es auch reichen würde das Schreiben vom Promotionsbüro einzuschicken auf dem steht, dass die Promotion angenommen wurde?
Und: man braucht auch bei Abschluss an der Uni Hamburg eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses?

t.
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Hallo tyyny,

Das Schreiben aus dem Promotionsbüro reicht aus.

Sie benötigen auch dann eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, wenn Sie den Abschluss an der Uni Hamburg erworben haben. Das das Team Studierendenangelegenheiten aber Beglaubigungen für von der Uni Hamburg ausgestellte Abschlussdokumente selbst vornimmt, reicht es aus, wenn Sie zur Einschreibung zu den Sprechzeiten des Teams mit dem Original des Zeugnisses vorbei kommen und dies vorlegen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank! Das erleichtert das Ganze natürlich schonmal..
Eine weitere Frage noch: Benötige ich eine "neue" Befreiung von der GKV wenn ich privat versichert bin oder reicht die aus, die ich zu Beginn des Studiums bekommen habe?

t.
Re: Promotionsstudium als Mediziner
Hallo tyyny,

Die ursprüngliche Bescheinigung über die Befreiung reicht aus. Allerdings benötigen Sie eine aktuelle Bescheinigung darüber, wie Sie derzeit anderweitig versichert sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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