Bearbeitet Sofortzulassung
Der geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Sofortzulassung erhalten für einen Bachelor Studiengang zum Erstsemester und ich wurde darauf hingewiesen, dass auch für mich die 14-tägige Frist gilt. Ab wann zählen denn diese 14 Tage? Ab dem 09.08. oder ab dem Datum, an dem ich die Mail bekommen habe? Oder ab welchem Datum?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Re: Sofortzulassung
Liebe Marie,

auch wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, beginnt die 14-tägige Frist im Hauptverfahren zur Immatrikulation erst ab der Veröffentlichung der Bescheide, also ab dem 09.August.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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