Hallo,
ich beende momentan gerade meine letzten Prüfungen, aber es kann aber sein, dass diese erst im Oktober auf Stine eingetragen werden und alles wirklich abgeschlossen ist. Auch um bei nicht Bestehen eine weitere Chance zu haben, muss ich laut ZPLA erst einmal immatrikuliert bleiben, mich also vorsichtshalber zurück melden.
Meine Frage: gibt es einen Zeitraum innerhalb dem der Semesterbeitrag zurück erstattet wird, sobald die Exmatrikulation vorliegt?
Danke für die Antwort,
Tara
Liebe Tara,
wenn Sie sich vorsichtshalber für das kommende Wintersemester an der Uni Hamburg zurückmelden möchten, sollten Sie zunächst die Semestergebühren bis zum 01.10. überweisen. Es gibt auch noch die Möglichkeit sich verspätet zurückzumelden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.
Wenn Sie im Wintersemester noch Prüfungsleistungen ablegen müssen, zum Beispiel für einen zweiten Prüfungsversuch, können Sie sich, nachdem alle Prüfungsleistungen absolviert sind, tagesaktuell exmatrikulieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.
Den ganzen Semesterbeitrag können Sie sich nicht zurückerstatten lassen, da u.a. die Semesterunterlagen für Sie dann bereits erstellt worden sind. Aber Sie können sich anteilig die Kosten für das Semesterticket bei der S-Bahn Hamburg GmbH erstatten lassen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich vorsichtshalber für das kommende Wintersemester an der Uni Hamburg zurückmelden möchten, sollten Sie zunächst die Semestergebühren bis zum 01.10. überweisen. Es gibt auch noch die Möglichkeit sich verspätet zurückzumelden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.
Wenn Sie im Wintersemester noch Prüfungsleistungen ablegen müssen, zum Beispiel für einen zweiten Prüfungsversuch, können Sie sich, nachdem alle Prüfungsleistungen absolviert sind, tagesaktuell exmatrikulieren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.
Den ganzen Semesterbeitrag können Sie sich nicht zurückerstatten lassen, da u.a. die Semesterunterlagen für Sie dann bereits erstellt worden sind. Aber Sie können sich anteilig die Kosten für das Semesterticket bei der S-Bahn Hamburg GmbH erstatten lassen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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