Ist es ausreichend, wenn die Immatrikulationsunterlagen durch einen Mitarbeiter des Amtsgerichts mit Siegel und Unterschrift beglaubigt worden sind?
Liebe(r) a.am,
detailliertere Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Wenn der Mitarbeiter ein offizielles Dienstsiegel für die öffentliche Stelle führt und die Beglaubigung die Kriterien auf der oben verlinkten Webseite erfüllt, ist dies als amtliche Beglaubigung ausreichend.
Die Beglaubigung können Sie z.B. auch in den Kundenzentren der Stadt Hamburg ausstellen lassen: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254379.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
detailliertere Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Wenn der Mitarbeiter ein offizielles Dienstsiegel für die öffentliche Stelle führt und die Beglaubigung die Kriterien auf der oben verlinkten Webseite erfüllt, ist dies als amtliche Beglaubigung ausreichend.
Die Beglaubigung können Sie z.B. auch in den Kundenzentren der Stadt Hamburg ausstellen lassen: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254379.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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