Hallo,
ich habe einige Frage zur Exmatrikulationsbescheinigung.
Wenn regulär ein Studienplatz zum Bewerbungsverfahren bekommen wird, dann ist es einfach die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule nachzureichen.
Gilt bei der FH auch der 30.9 als spätester Termin für die Ausschreibung aus dem Sommersemester, oder muss da der 31.8. stehen?
Wenn erst ein Platz im Nachrückverfahren besteht, was muss dann auf der Exmatrikulation stehen?
Teilweise geht das Nachrückverfahren ja über den November hinaus.
Lieber Stefan,
eine Exmatrikulation zum 30.09. ist ausreichend. Sie benötigen zur Immatrikulation an der Uni Hamburg in diesem Fall eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule darüber, dass Sie zum 30.09.2016 exmatrikuliert werden bzw. worden sind.
Hinweis: Es ist ratsam sich erst an der anderen Hochschule zu exmatrikulieren, wenn Sie den Studienplatz an der Uni Hamburg sicher haben, sofern Sie an der anderen Uni weiterstudieren möchten, falls Sie keinen Studienplatz an der Uni Hamburg bekommen sollten.
Wenn sich Ihr jetziges Studium an der anderen Uni in der Abschlussphase befinden sollte und Sie sich an der Uni Hamburg für einen anderen Studiengang bewerben, ist eine kurzzeitige Überlappung der Studiengänge ist unproblematisch. Sie müssen nur bei der Immatrikulation eine formlose Begründung einreichen, dass sich das erste Studium in der Abschlussphase befindet: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium (nur der Absatz zur kurzzeitigen Überlappung ist für Sie relevant).
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
eine Exmatrikulation zum 30.09. ist ausreichend. Sie benötigen zur Immatrikulation an der Uni Hamburg in diesem Fall eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule darüber, dass Sie zum 30.09.2016 exmatrikuliert werden bzw. worden sind.
Hinweis: Es ist ratsam sich erst an der anderen Hochschule zu exmatrikulieren, wenn Sie den Studienplatz an der Uni Hamburg sicher haben, sofern Sie an der anderen Uni weiterstudieren möchten, falls Sie keinen Studienplatz an der Uni Hamburg bekommen sollten.
Wenn sich Ihr jetziges Studium an der anderen Uni in der Abschlussphase befinden sollte und Sie sich an der Uni Hamburg für einen anderen Studiengang bewerben, ist eine kurzzeitige Überlappung der Studiengänge ist unproblematisch. Sie müssen nur bei der Immatrikulation eine formlose Begründung einreichen, dass sich das erste Studium in der Abschlussphase befindet: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium (nur der Absatz zur kurzzeitigen Überlappung ist für Sie relevant).
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Danke für die Antwort.
Und was ist mit dem Nachrückzeitraum?
Dann gilt der 30.9. ja nicht mehr.
Und was ist mit dem Nachrückzeitraum?
Dann gilt der 30.9. ja nicht mehr.
Lieber Stefan,
die Nachrückverfahren sind selten so spät, dass Sie eine mögliche Zulassung im Nachrückverfahren erst im November erhalten.
Für den Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren im November gilt aber auch hier, dass Sie die Exmatrikulation erst zur Einschreibung einreichen müssen. Sie sollten sich dann exmatrikulieren, sobald Sie den Studienplatz an der Uni Hamburg sicher haben. Wenn Sie (theoretisches Beispiel) Ihre Zulassung an der Uni Hamburg erst am 15. November erhalten, brauchen Sie sich auch erst zum 15.November an der anderen Uni exmatrikulieren. Wobei hier 2-3 Tage Unterschied nicht entscheidend sind. Die Exmatrikulationsbescheinigung soll nachweisen, dass Sie nicht zeitgleich an zwei Universitäten studieren.
Von daher kurz zusammengefasst: Sobald Sie eine Zulassung an der Uni Hamburg erhalten, exmatrikulieren Sie sich spätestens dann an der anderen Uni und reichen die Exmatrikulationsbescheinigung zur Einschreibung an der Uni Hamburg ein.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Nachrückverfahren sind selten so spät, dass Sie eine mögliche Zulassung im Nachrückverfahren erst im November erhalten.
Für den Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren im November gilt aber auch hier, dass Sie die Exmatrikulation erst zur Einschreibung einreichen müssen. Sie sollten sich dann exmatrikulieren, sobald Sie den Studienplatz an der Uni Hamburg sicher haben. Wenn Sie (theoretisches Beispiel) Ihre Zulassung an der Uni Hamburg erst am 15. November erhalten, brauchen Sie sich auch erst zum 15.November an der anderen Uni exmatrikulieren. Wobei hier 2-3 Tage Unterschied nicht entscheidend sind. Die Exmatrikulationsbescheinigung soll nachweisen, dass Sie nicht zeitgleich an zwei Universitäten studieren.
Von daher kurz zusammengefasst: Sobald Sie eine Zulassung an der Uni Hamburg erhalten, exmatrikulieren Sie sich spätestens dann an der anderen Uni und reichen die Exmatrikulationsbescheinigung zur Einschreibung an der Uni Hamburg ein.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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