Lieber Herr Dietz,
sofern Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre Bachelorarbeit bestehen, können Sie sich zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren.
Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Sie eine Prüfungsleistung wiederholen müssen und der Wiederholungstermin nicht bis zum Ende des Sommersemesters ist, könnte es Probleme geben, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. In einigen Fachbereichen ist es problematisch Prüfungsleistungen abzulegen, wenn Sie nicht mehr an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. In dem Fall erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro, ob eine Wiederholung einer ggf. nicht bestandener Prüfungen möglich ist, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind.
Im Exmatrikulationsantrag kreuzen Sie bitte "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)" an.
Sie können den Exmatrikulationsantrag auch postalisch einreichen:
Universität Hamburg
Service für Studierende
Team Studierendenangelegenheiten
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Die Exmatrikulationsbescheinigung wird nach der Bearbeitung des Antrags dann bis zum Ende des Sommersemesters in Ihren STiNE-Account zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Sommersemesters haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem STiNE-Account. Unabhängig davon wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung auch postalisch zugesandt. Außerdem können Sie auch das Team Studierendenangelegenheiten bitten Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung per E-Mail zu senden:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rende.html.
Noch ein kleiner Tipp: Falls Sie tatsächlich eine Prüfungsleistung wiederholen müssten und es im Fachbereich problematisch ist, wenn Sie dann nicht mehr eingeschrieben sind, schauen Sie sich bitte im folgenden Merkblatt die Passage zur kurzfristigen Überlappung an:
https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium (nur der Absatz zur kurzzeitigen Überlappung ist für Sie relevant). Vielleicht gibt es an der Uni Mainz eine ähnliche Regelung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch