Bearbeitet Exmatrikulation für Master-Immatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,

bis auf die Benotung meiner Bachelorarbeit und damit die Ausstellung meines Bachelorzeugnisses ist mein Bachelorstudium in Hamburg am Ende des SoSe beendet. Ich habe bereits für einen Master an der Uni Mainz eine Zulassung erhalten, benötige für die Immatrikulation zum WiSe dort allerdings eine Exmatrikulationsbescheingung.
    Kann ich mich in diesem Fall zum SoSe-Semesterende in Hamburg exmatrikulieren, ohne Probleme mit der Benotung meiner Bachelorarbeit oder Ausstellung meines Zeugnisses zu erhalten?
      Kreuze ich in diesem Fall auf den Exmatrikulationsantrag "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)" an?
        Ich befinde mich aktuell in Frankfurt in einem Praktikum. Kann ich Ihnen den Antrag auch per Post zu senden und wäre es anschließend möglich, dass Sie mir die Exmatrikulationsbescheinigung ebenso per Post zu senden?

        Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen,

        Alexander Dietz
        Re: Exmatrikulation für Master-Immatrikulation
        Lieber Herr Dietz,

        sofern Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre Bachelorarbeit bestehen, können Sie sich zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren.

        Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Sie eine Prüfungsleistung wiederholen müssen und der Wiederholungstermin nicht bis zum Ende des Sommersemesters ist, könnte es Probleme geben, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. In einigen Fachbereichen ist es problematisch Prüfungsleistungen abzulegen, wenn Sie nicht mehr an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. In dem Fall erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro, ob eine Wiederholung einer ggf. nicht bestandener Prüfungen möglich ist, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind.

        Im Exmatrikulationsantrag kreuzen Sie bitte "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)" an.

        Sie können den Exmatrikulationsantrag auch postalisch einreichen:


        Universität Hamburg
        Service für Studierende
        Team Studierendenangelegenheiten
        Alsterterrasse 1
        20354 Hamburg

        Die Exmatrikulationsbescheinigung wird nach der Bearbeitung des Antrags dann bis zum Ende des Sommersemesters in Ihren STiNE-Account zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Sommersemesters haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem STiNE-Account. Unabhängig davon wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung auch postalisch zugesandt. Außerdem können Sie auch das Team Studierendenangelegenheiten bitten Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung per E-Mail zu senden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rende.html.

        Noch ein kleiner Tipp: Falls Sie tatsächlich eine Prüfungsleistung wiederholen müssten und es im Fachbereich problematisch ist, wenn Sie dann nicht mehr eingeschrieben sind, schauen Sie sich bitte im folgenden Merkblatt die Passage zur kurzfristigen Überlappung an: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium (nur der Absatz zur kurzzeitigen Überlappung ist für Sie relevant). Vielleicht gibt es an der Uni Mainz eine ähnliche Regelung.

        Herzlichen Gruß

        Michael Gautzsch
        Beratung und Administration
        Campus-Center
        Universität Hamburg
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