Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen 2-Fach Bachelor (Deutsch & Geografie) in Münster abgeschlossen. Momentan studiere ich den Master of Education für Gym/Ges, bin jedoch nicht ganz zufrieden.
Wäre es möglich sich mit dem 2-Fach Bachelor (Deutsch&Geo) für den Master "Lehramt der Primarstufe" zu bewerben? Oder sind dies keine gültigen Zugangsvoraussetzungen?
Freundliche Grüße
Adrian
Lieber Adrian,
für einen Wechsel zum Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I müssten Sie sich für diesen Studiengang bewerben und zugelassen werden. Allerdings ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I, dass der KMK-Lehramtstyp des Erststudiums dem KMK-Lehramtstyp des angestrebten Masterstudiengangs entspricht, also dem Typ 2. Wenn die Uni in Münster Ihnen nicht den entsprechenden Lehramtstyp bescheinigt, ist eine Bewerbung für den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg nicht erfolgversprechend.
Wenn Sie mit dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien nicht zufrieden sind und sich sicher sind, dass Sie mit dem Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I zufriedener sind, müssen Sie vorher noch ein entsprechendes Bachelorlehramtsstudium mit dem KMK-Lehramtstyp 2 absolvieren.
Wenn Sie diesen Weg gehen möchten und die gleiche Fächerkombination wählen, können Ihnen aber sicherlich sehr viele Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden, so dass sich die Studienzeit für den Bachelorstudiengang stark verkürzen könnte. In dem Fall empfehle ich, dass Sie sich an das Studienbüro der Erziehungswissenschaft wenden und um eine Einschätzung bitten, wie lange das Bachelorstudium voraussichtlich dauern würde: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... buero.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für einen Wechsel zum Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I müssten Sie sich für diesen Studiengang bewerben und zugelassen werden. Allerdings ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I, dass der KMK-Lehramtstyp des Erststudiums dem KMK-Lehramtstyp des angestrebten Masterstudiengangs entspricht, also dem Typ 2. Wenn die Uni in Münster Ihnen nicht den entsprechenden Lehramtstyp bescheinigt, ist eine Bewerbung für den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg nicht erfolgversprechend.
Wenn Sie mit dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien nicht zufrieden sind und sich sicher sind, dass Sie mit dem Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I zufriedener sind, müssen Sie vorher noch ein entsprechendes Bachelorlehramtsstudium mit dem KMK-Lehramtstyp 2 absolvieren.
Wenn Sie diesen Weg gehen möchten und die gleiche Fächerkombination wählen, können Ihnen aber sicherlich sehr viele Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden, so dass sich die Studienzeit für den Bachelorstudiengang stark verkürzen könnte. In dem Fall empfehle ich, dass Sie sich an das Studienbüro der Erziehungswissenschaft wenden und um eine Einschätzung bitten, wie lange das Bachelorstudium voraussichtlich dauern würde: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... buero.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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