Hallo,
Ich habe online eine Sofortzulassung an der Uni Hamburg bekommen. Nun muss ich mein Abschluss- Zeugnis der Berufsschule beglaubigen lassen. Dazu gibt es noch einen Bogen, auf dem die einzelnen Fächer und Praktika erläutert werden. Muss ich diesen auch beglaubigen lassen oder reicht mein Abschlusszeugnis, auf welchem die Noten und der Durchschnitt zu erlesen sind ?
Vielen Dank im Voraus für die baldige Rückmeldung.
Liebe Grüße,
Majbi
Lieber Majbi,
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Für welchen Studiengang genau haben Sie eine Sofortzulassung erhalten?
Wieso reichen Sie das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein - wofür ist dieser Nachweis erforderlich?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Für welchen Studiengang genau haben Sie eine Sofortzulassung erhalten?
Wieso reichen Sie das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein - wofür ist dieser Nachweis erforderlich?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Guten Tag,
Ich habe eine Sofortzulassung für den Studiengang Bildungs- und Erziehungswissenschaften bekommen. Da ich mich mit meik3l Berufs- Abschlusszeugnis beworben habe (ich bin staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin), muss dieses Zeugnis beglaubigt werden. Nun stellt sich die Frage, ob ich nur das Zeugnis oder auch die Erläuterungen zu den einzelnen Fächern beglaubigen lassen muss. Ich frage unter anderem nach, weil pro beglaubigte Seite eine Gebühr von 10 Euro anfällt..
Ich habe eine Sofortzulassung für den Studiengang Bildungs- und Erziehungswissenschaften bekommen. Da ich mich mit meik3l Berufs- Abschlusszeugnis beworben habe (ich bin staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin), muss dieses Zeugnis beglaubigt werden. Nun stellt sich die Frage, ob ich nur das Zeugnis oder auch die Erläuterungen zu den einzelnen Fächern beglaubigen lassen muss. Ich frage unter anderem nach, weil pro beglaubigte Seite eine Gebühr von 10 Euro anfällt..
Lieber Majbi,
danke für die Rückinformation. Ich wollte mit der Rückfrage nur sicherstellen, dass Sie die richtigen Unterlagen einreichen, da ein Berufsabschlusszeugnis normalerweise keine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Aber in Ihrem Fall handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung, die nach §37 des HmbHG eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Für den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist die amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses ausreichend. Die Erläuterungen zu den Fächern müssen Sie nicht amtlich beglaubigen lassen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
danke für die Rückinformation. Ich wollte mit der Rückfrage nur sicherstellen, dass Sie die richtigen Unterlagen einreichen, da ein Berufsabschlusszeugnis normalerweise keine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Aber in Ihrem Fall handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung, die nach §37 des HmbHG eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Für den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist die amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses ausreichend. Die Erläuterungen zu den Fächern müssen Sie nicht amtlich beglaubigen lassen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die doch erleichternde Information. Habe vorhin mit einer Dame aus dem Bewerbungsteam telefoniert, die mir mitteilte, dass ich alle Seiten beglaubigen lassen muss. Das wären dann 3 oder 4, also 30 oder 40 Euro, was für mich ziemlich viel Geld ist. Danke für Ihre Mühe !
Mit freundlichen Grüßen,
Maj-Britt Strandenaes
Mit freundlichen Grüßen,
Maj-Britt Strandenaes
Liebe Frau Strandenaes,
um Missverständnissen vorzubeugen:
Zur Einreichung der Unterlagen muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses eingereicht werden. Dabei müssen alle Seiten des Zeugnisses amtlich beglaubigt werden. Hinweise zur Beglaubigung finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung. Ich hatte Sie in Ihrer ersten Frage so verstanden, dass der Bogen zur Erläuterung der einzelnen Fächer und Praktika nicht Bestandteil des Abschlusszeugnisses ist. In dem Fall brauchen Sie diese auch nicht amtlich beglaubigen zu lassen. Ist der Bogen allerdings ein Bestandteil des Abschlusszeugnisses, muss auch dieser Teil des Zeugnisses amtlich beglaubigt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
um Missverständnissen vorzubeugen:
Zur Einreichung der Unterlagen muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses eingereicht werden. Dabei müssen alle Seiten des Zeugnisses amtlich beglaubigt werden. Hinweise zur Beglaubigung finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung. Ich hatte Sie in Ihrer ersten Frage so verstanden, dass der Bogen zur Erläuterung der einzelnen Fächer und Praktika nicht Bestandteil des Abschlusszeugnisses ist. In dem Fall brauchen Sie diese auch nicht amtlich beglaubigen zu lassen. Ist der Bogen allerdings ein Bestandteil des Abschlusszeugnisses, muss auch dieser Teil des Zeugnisses amtlich beglaubigt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
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