Bearbeitet Wieviel darf man als studentische Hilfskraft verdienen?
Hallo,

Wenn ich nun in einem Semester für 20 Monatsstunden als studentische Hilfskraft angestellt bin und von diesen 6 Monaten in 4 Monaten zusätzlich für monatliche 12 SWS angestellt bin, ist das möglich?

Und noch eine Frage, ich verdiene dann in den vier Monaten pro Monat etwa 500 Euro, was ja über der Grenze von 450 Euro liegt. Muss ich in dem Fall z.B. Rentenversicherung bezahlen?

MfG

Lidiya Pryymak
Re: Wieviel darf man als studentische Hilfskraft verdienen?
Liebe Frau Pryymak,

Sofern Sie in Vollzeit studieren, werden Sie an der Uni Hamburg in der Regel als studentische Hilfskraft nur bis zu einem Umfang von 19,5 Stunden/Woche beschäftigt. Die Kombination Ihrer Beschäftigungen führt mich für die Monate der Kombination der beiden Tätigkeiten zu einer groben Berechnung von ca. 9,5 Stunden/Woche, daher ist der Beschäftigungsumfang vollkommen in Ordnung. Sofern die beiden Tätigkeiten an unterschiedlichen universitären Stellen statt finden und also nicht von der Beschäftigungsstelle direkt koordiniert werden, sollten Sie sich aber zur endgültigen Klärung der Frage, ob die Kombination der beiden Tätigkeiten über den Umfang hinaus problematisch sein kann, noch einmal an die für Sie zuständige Person in der Personalabteilung der Uni Hamburg wenden. Ihre Beschäftigungsstelle kann Ihnen mitteilen, wer das ist, falls Sie dies nicht wissen.

In der Regel führt ein Einkommen von über 450 Euro im Monat zu Sozialversicherungspflicht. Ob dies nachteilig ist, kommt aber auf die Fallkonstellation an. Lassen Sie sich daher bitte zu dieser Frage beim Studierendenwerk Hamburg beraten. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... tung/BeSI/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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