Hallo!
Ich habe erfreulicherweise eine Zusage für einen PUNO Master Platz erhalten. Ab dem 16. August sollen die Zulassungsbescheide in Stine veröffentlicht werden.
Da ich bis Anfang September im Ausland bin, würde ich gerne erfragen, wie lange man für die Einreichung der Unterlagen, die zur Zulassung nötig sind, Zeit hat und welche Unterlagen erforderlich sind.
Vielen Dank im Voraus!
Iris
Liebe Iris,
die Bescheide werden am 16.08. in STiNE unter „Dokumente“ veröffentlicht. Anschließend haben Sie im Hauptverfahren 14 Tage Zeit, um sich an der Uni Hamburg zu immatrikulieren, also bis zum 30.08. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Beachten Sie bitte auch, dass einige Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden müssen (siehe Checkliste). Informationen zur Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Sollten Sie in der Zeit im Ausland sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen. Informationen zur Vollmacht finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Bescheide werden am 16.08. in STiNE unter „Dokumente“ veröffentlicht. Anschließend haben Sie im Hauptverfahren 14 Tage Zeit, um sich an der Uni Hamburg zu immatrikulieren, also bis zum 30.08. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.
Beachten Sie bitte auch, dass einige Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden müssen (siehe Checkliste). Informationen zur Beglaubigung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.
Sollten Sie in der Zeit im Ausland sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen. Informationen zur Vollmacht finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Michael,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort!
Die 14-tägige Frist hatte ich schon befürchtet - aber insgeheim auf eine Längere gehofft
Den eigentlichen Immatrikulationsantrag kann ich natürlich auch im Ausland ausdrucken und versenden. Da ich aktuell nur auslands-krankenversichert bin, muss ich den Nachweis der deutschen Krankenversicherung definitiv nachreichen. Sorge macht mir nur das amtlich-beglaubigte Bachelor-Zeugnis, da ich das Original nicht bei mir habe und somit nicht beglaubigen kann.
Ist es möglich, dieses nachzureichen?
Falls nicht hoffe ich, meine ehemalige Uni zu überzeugen, die beglaubigte Kopie direkt nach Hamburg zu senden.
Nochmal herzlichen Dank für die Infos!
Iris
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort!
Die 14-tägige Frist hatte ich schon befürchtet - aber insgeheim auf eine Längere gehofft
Den eigentlichen Immatrikulationsantrag kann ich natürlich auch im Ausland ausdrucken und versenden. Da ich aktuell nur auslands-krankenversichert bin, muss ich den Nachweis der deutschen Krankenversicherung definitiv nachreichen. Sorge macht mir nur das amtlich-beglaubigte Bachelor-Zeugnis, da ich das Original nicht bei mir habe und somit nicht beglaubigen kann.
Ist es möglich, dieses nachzureichen?
Falls nicht hoffe ich, meine ehemalige Uni zu überzeugen, die beglaubigte Kopie direkt nach Hamburg zu senden.
Nochmal herzlichen Dank für die Infos!
Iris
Liebe Iris,
da Sie sich für einen Masterstudiengang beworben haben, müssen Sie bis spätestens zum 31.03. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine einfache unbeglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule an der Uni Hamburg einreichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html (letzter Absatz „Bachelorstudium an einer externen Universität“).
Sie können also eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses auch noch nach Ihrem Urlaub einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
da Sie sich für einen Masterstudiengang beworben haben, müssen Sie bis spätestens zum 31.03. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine einfache unbeglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule an der Uni Hamburg einreichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html (letzter Absatz „Bachelorstudium an einer externen Universität“).
Sie können also eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses auch noch nach Ihrem Urlaub einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Michael,
herzlichen Dank für die Info! Ich war davon ausgegangen, dass diese Frist nur greift, wenn mein Bachelor-Zeugnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgestellt wurde. In diesem Fall bin ich sehr erleichtert und reiche die beglaubigte Version innerhalb der Frist nach.
Nochmal vielen Dank für den tollen Support und eine schöne Restwoche!
Iris
herzlichen Dank für die Info! Ich war davon ausgegangen, dass diese Frist nur greift, wenn mein Bachelor-Zeugnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgestellt wurde. In diesem Fall bin ich sehr erleichtert und reiche die beglaubigte Version innerhalb der Frist nach.
Nochmal vielen Dank für den tollen Support und eine schöne Restwoche!
Iris
Liebe Iris,
nur kurz noch einmal zur Rückversicherung:
Die Einreichfrist des Bachelor-Abschlusszeugnisses gilt für Masterstudiengänge nicht nur dann, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben.
Sie erhalten aber bis zur Einreichung des Bachelor-Abschlusszeugnisses lediglich vorläufige Semesterunterlagen, sofern Sie Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis erst nach der Erstellung der Semesterunterlagen einreichen. Erst nach der Einreichung aller Unterlagen werden die endgültigen Semesterunterlagen erstellt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
nur kurz noch einmal zur Rückversicherung:
Die Einreichfrist des Bachelor-Abschlusszeugnisses gilt für Masterstudiengänge nicht nur dann, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben.
Sie erhalten aber bis zur Einreichung des Bachelor-Abschlusszeugnisses lediglich vorläufige Semesterunterlagen, sofern Sie Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis erst nach der Erstellung der Semesterunterlagen einreichen. Erst nach der Einreichung aller Unterlagen werden die endgültigen Semesterunterlagen erstellt.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Michael,
vielen Dank für die Rückversicherung.
Ich lasse mein vorhandenes Original sofort nach der Rückkehr nach Deutschland beglaubigen und reiche es nach, um dann alle Semesterunterlagen vollständig zu erhalten.
Gute Nacht aus Australien und auch nochmals Dankeschön
vielen Dank für die Rückversicherung.
Ich lasse mein vorhandenes Original sofort nach der Rückkehr nach Deutschland beglaubigen und reiche es nach, um dann alle Semesterunterlagen vollständig zu erhalten.
Gute Nacht aus Australien und auch nochmals Dankeschön