Ich werde im September mein erstes Studium abschließen und wurde nun für ein Zweitstudium an der Uni Hamburg zugelassen.
1. Gebe ich beim Immatrikulationsantrag an, dass ich bereits ein Studium abgeschlossen habe, auch wenn dies erst in zwei Wochen der Fall sein wird?
2. Brauche ich eine Bescheinigung der Exmatrikulation? Oder reiche ich mein Abschlusszeugnis ein, um zu zeigen, dass ich nicht mehr an einer anderen Uni immatrikuliert bin?
Vielen Dank!
Liebe Marlene,
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Haben Sie sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang an der Uni Hamburg beworben?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Haben Sie sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang an der Uni Hamburg beworben?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Lieber Michael,
ich habe mich für das Staatsexamen (Jura) beworben. Meine Verteidigung von meinem alten Studiengang (Biologie, Bachelor) ist jedoch erst im September.
Viele Grüße,
Marlene
ich habe mich für das Staatsexamen (Jura) beworben. Meine Verteidigung von meinem alten Studiengang (Biologie, Bachelor) ist jedoch erst im September.
Viele Grüße,
Marlene
Liebe Marlene,
wenn Sie Ihr Studium im September abgeschlossen haben und dann Ihr Abschlusszeugnis vorliegt, überschneidet sich Ihr Zweitstudium zeitlich nicht, da das Wintersemester erst ab dem 01. Oktober beginnt. In dem Fall ist es ausreichend eine einfache Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis haben. Solange Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung nicht nachgereicht haben, werden Sie in den neuen Studiengang nur vorläufig eingeschrieben. Sobald Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht haben, werden Sie dann automatisch endgültig in den Studiengang eingeschrieben.
Wenn Sie das erste Studium zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht abgeschlossen haben (entscheiden ist hier das Abschlusszeugnis), dann geben Sie bitte nicht an, dass Sie Ihr erstes Studium abgeschlossen haben, da es den Tatsachen nicht entspricht.
Falls es nicht abzusehen ist, dass Sie Ihr Erststudium vor dem 01. Oktober abschließen, reichen Sie bitte eine formlose Begründung zur Immatrikulation ein, dass sich Ihr Erststudium in der Abschlussphase befindet: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudiumm.pdf ( Nur der Absatz zur „kurzfristigen Überlappung“ ist für Sie relevant). Auch in dem Fall reichen Sie dann die Exmatrikulationsbescheinigung nach und werden bis dahin nur vorläufig eingeschrieben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie Ihr Studium im September abgeschlossen haben und dann Ihr Abschlusszeugnis vorliegt, überschneidet sich Ihr Zweitstudium zeitlich nicht, da das Wintersemester erst ab dem 01. Oktober beginnt. In dem Fall ist es ausreichend eine einfache Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis haben. Solange Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung nicht nachgereicht haben, werden Sie in den neuen Studiengang nur vorläufig eingeschrieben. Sobald Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht haben, werden Sie dann automatisch endgültig in den Studiengang eingeschrieben.
Wenn Sie das erste Studium zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht abgeschlossen haben (entscheiden ist hier das Abschlusszeugnis), dann geben Sie bitte nicht an, dass Sie Ihr erstes Studium abgeschlossen haben, da es den Tatsachen nicht entspricht.
Falls es nicht abzusehen ist, dass Sie Ihr Erststudium vor dem 01. Oktober abschließen, reichen Sie bitte eine formlose Begründung zur Immatrikulation ein, dass sich Ihr Erststudium in der Abschlussphase befindet: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudiumm.pdf ( Nur der Absatz zur „kurzfristigen Überlappung“ ist für Sie relevant). Auch in dem Fall reichen Sie dann die Exmatrikulationsbescheinigung nach und werden bis dahin nur vorläufig eingeschrieben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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